Markenverfahren
Bis Juni 1942 wurden in der Arbeiterrentenversicherung und Angestelltenversicherung alle Rentenversicherungsbeiträge im Markenverfahren entrichtet. Hierzu wurden die Beitragsmarken bei der Post gekauft, in die Versicherungs-/Quittungskarte eingeklebt und entwertet. Dieses Verfahren galt für freiwillig Versicherte und für versicherungspflichtige Selbständige noch bis Dezember 1976. Seit dem 01.01.1977 zahlen aber auch diese Personen ihre Beiträge bargeldlos.
Zurück zur Lexikon Startseite