Lückenausgleich
Bei der Berechnung von Renten mit Zurechnungszeiten (Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsrenten, Hinterbliebenenrenten) würden sich große Lücken in der Versicherungszeit nachteilig auf die Rentenhöhe auswirken.
Deshalb ist ein Lückenausgleich in der Weise gesetzlich bestimmt, daß die Zahl der belegungsfähigen Monate durch eine besondere Berechnung im Rahmen der Gesamtleistungsbewertung verringert wird, um die Bewertung der beitragsfreien Zeiten zu verbessern.
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