Landwirte (selbständig Tätige) in den neuen Bundesländern
Mit dem Agrarsozialreformgesetzes 1995 wurde die Alterssicherung der Landwirte zum 01.01.1995 auch auf die neuen Bundesländer übertragen.
Bis 1995 waren die Landwirte in den neuen Bundesländern als Pflichtversicherte Mitglied der gesetzlichen Rentenversicherung. Für sie bestehen zum Teil Wahlmöglichkeiten zwischen gesetzlicher Rentenversicherung und landwirtschaftlicher Alterskasse.
Landwirte, die ihre selbständige Tätigkeit nach dem 01.01.1995 aufgenommen haben, sind grundsätzlich in der landwirtschaftlichen Alterskasse versicherungspflichtig.
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