Künstlersozialversicherung
Selbständige Künstler und Publizisten sind in der Künstlersozialversicherung pflichtversichert.
Der Beitrag wird zur Hälfte durch den Künstler oder Publizisten, zur anderen Hälfte durch die Künstlersozialabgabe und einen Bundeszuschuß getragen. Die Künstlersozialabgabe ist gemäß § 24 KSVG (Künstlersozialversicherungsgesetz) eine Umlage, die von Unternehmen, die Kunst und Publizistik verwerten, getragen wird.
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