Künstlersozialkasse
Rentenversicherungsträger, der für selbständige Künstler und Publizisten zuständig ist. Sitz ist Wilhelmshaven. Einbezogen ist auch die Krankenversicherung, die bei der AOK oder bei einer Ersatzkrankenkasse durchgeführt wird.
Die Künstlersozialkasse erhält sowohl den Beitrag zur Renten- als auch zur Krankenversicherung.
Sie ist allerdings nur für die Verwaltung der Renten zuständig. Die Auszahlung der Rente erfolgt durch die BfA, die Krankenversicherungsleistungen durch die Krankenkasse.
Zurück zur Lexikon Startseite