Kapitalgesellschaft - Lexikon Rentenversicherung und Private Altersvorsorge
 
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Kapitalgesellschaft

Bei dieser Unternehmensform handelt es sich um sogenannte juristische Personen, bei denen die kapitalmäßige Beteiligung der Gesellschafter im Vordergrund steht. Eine Beteiligung ohne Kapitaleinlage ist nicht möglich, eine persönliche Mitarbeit der Gesellschafter nicht erforderlich.


Zu den Kapitalgesellschaften zählen z.B. AG, GmbH, KGaA.



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