Kapitaldeckungsverfahren - Lexikon Rentenversicherung und Private Altersvorsorge
 
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Kapitaldeckungsverfahren

Bei einer Altersvorsorge mit Kapitaldeckungsverfahren werden die eingehenden Beitragszahlungen des Versicherten zu einem individuellen Kapitalbestand angespart. Dieses Kapital wird angelegt. Im Alter werden das angesparte Kapital und die angefallenen Erträge dem Versicherten als Rentenleistungen wieder ausgezahlt.

Die Rentenhöhe richtet sich nach dem angesparten Vermögen. Das Kapitaldeckungsverfahren wird bei der privaten - oder betrieblichen Altersvorsorge angewendet. Die gesetzliche Rentenversicherung arbeitet nach dem Umlageverfahren.



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