Hausgewerbetreibende (§ 12 SGB IV, § 2 Abs. 6 SGB VI) - Lexikon Rentenversicherung und Private Altersvorsorge
 
0551 900 378 50
Mo - Do  9 - 19 Uhr  |  Fr  9 - 17 Uhr
Sie sind hier:  Versicherung-Vergleiche.de > Private Altersvorsorge > Lexikon > Hausgewerbetreibende
Erstinformation - ACIO ist Ihr eigenständiger Partner

Hausgewerbetreibende (§ 12 SGB IV, § 2 Abs. 6 SGB VI)

"Hausgewerbetreibende sind selbständig Tätige, die in eigener Arbeitsstätte im Auftrag und für Rechnung von Gewerbetreibenden, gemeinnützigen Unternehmen oder öffentlich-rechtlichen Körperschaften gewerblich arbeiten."


Für sie besteht Versicherungspflicht. Zuständig für Hausgewerbetreibende ist die LVA.



Zurück zur Lexikon Startseite

ACIO Service
Ihre Ansprechpartner
Fragen oder Probleme?
Ihre ACIO-Experten unter
Telefon  0551 900 378 50
Kontakt
Newsportal