Hausgewerbetreibende (§ 12 SGB IV, § 2 Abs. 6 SGB VI)
"Hausgewerbetreibende sind selbständig Tätige, die in eigener Arbeitsstätte im Auftrag und für Rechnung von Gewerbetreibenden, gemeinnützigen Unternehmen oder öffentlich-rechtlichen Körperschaften gewerblich arbeiten."
Für sie besteht Versicherungspflicht. Zuständig für Hausgewerbetreibende ist die LVA.
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