Haftzeiten in der ehemaligen DDR
Versicherte, die in der ehemaligen DDR in der Zeit vom 08. Mai 1945 bis zum 30. Juni 1990 aus politischen Gründen verfolgt waren und einen Freiheitsentzug erlitten haben, wird die Zeit des Freiheitsentzuges bei der Berechnung der Rente als Ersatzzeit angerechnet.
Voraussetzung ist, daß das entsprechende Urteil aufgehoben bzw. eine Rehabilitierung erfolgt ist. Die sich an die Haftzeit anschließenden Zeiten einer Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit sind ebenfalls Ersatzzeiten.
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