Freiwillige Beitragszeiten
sind Zeiten, in denen bzw. für die freiwillige Beiträge rechtswirksam gezahlt wurden.
Sie dienen der Erfüllung von Wartezeiten und beeinflussen die Rentenhöhe durch Bewertung der Beiträge mit Entgeltpunkten.
Wer nicht versicherungspflichtig ist, darf auf Antrag ab vollendetem 16. Lebensjahr freiwillige Beiträge zahlen. Die Höhe des Beitrages kann zwischen dem Mindest- und Höchstbeitrag beliebig gewählt werden.
Wegen des individuell unterschiedlichen Nutzens freiwilliger Beitragszeiten ist eine fachkundige Beratung empfehlenswert.
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