Freibetrag für Hinterbliebenenrente
Bei Bezug einer Hinterbliebenenrente wird das eigene Einkommen des Rentenbeziehers nur insoweit berücksichtigt, als es oberhalb des Freibetrages liegt.
Gemäß § 97 SGB VI beträgt der Freibetrag monatlich bei Witwen-/Witwerrenten oder Erziehungsrenten das 26,4-fache, bei Waisenrenten das 17,6-fache des aktuellen Rentenwertes. Die Höhe des Freibetrages ist vom gewöhnlichen Aufenthaltortes des Rentenbeziehers abhängig (aktueller Rentenwert Ost/West).
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