Einkommensanrechnung bei Hinterbliebenenrenten - Lexikon Rentenversicherung und Private Altersvorsorge
 
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Einkommensanrechnung bei Hinterbliebenenrenten

Eigenes Einkommen der Witwe/des Witwers durch Arbeitsentgelt oder eigene Rente wird bei der Berechnung der Hinterbliebenenrente berücksichtigt, wenn der jeweils geltende Freibetrag überschritten wird.


Von dem Einkommen, das den Freibetrag übersteigt, sind 40 % auf die Hinterbliebenenrente anzurechnen. Bei Witwern werden die 40 % erst nach Ablauf des Sterbevierteljahres in voller Höhe abgezogen.


Eine Einkommensanrechnung entfällt jedoch völlig, wenn Ehegatten, die vor dem 01.01.1936 geboren sind, zu Lebzeiten gemeinsam erklärt haben, daß das bis 31.12.1985 gültig gewesene Recht weiterhin gelten soll. Die Erklärung mußte bis spätestens zum 02.01.1989 dem Rentenversicherungsträger schriftlich vorgelegen haben.



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