Bundeszuschuß zur Rentenversicherung
Da die Ausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung nicht nur aus den Beiträgen gezahlt werden können, leistet der Bund aus allgemeinen Steuermitteln einen Zuschuß zur Finanzierung der Rentenversicherung.
Dieser Zuschuß erreicht ca. 20 % der Ausgaben der Rentenversicherung. Der Bundeszuschuß wird jeweils entsprechend der Entwicklung der Bruttoarbeitsentgelte und des Beitragssatzes verändert.
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