Bund
Der Bund beteiligt sich an der Rentenversicherung der Bundesknappschaft (s. Knappschaftsversicherung), erstattet den Trägern von Einrichtungen für Behinderte einen Teil der Beträge, leistet zur Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten Zuschüsse (s. Bundeszuschuß) und Liquiditätshilfe (Bundesgarantie) und trägt Beiträge für Wehr- oder Zivildienstleistende.
Zurück zur Lexikon Startseite