Bezugsgröße
ist ein jährlich neu bekanntzugebender Euro-Betrag, der sich aus dem Durchschnittsentgelt aller Versicherten des vorvergangenen Jahres ergibt. In verschiedenen gesetzlichen Regelungen wird auf diesen Wert Bezug genommen, z.B. richtet sich die Verdienstgrenze für geringfügige Tätigkeiten nach einem Siebtel der monatlichen Bezugsgröße.
Werte 2005:
alte Bundesländer 28.980 Euro jährlich
neue Bundeländer 24.360 Euro jährlich
Werte 2006:
alte Bundesländer 29.400 Euro jährlich
neue Bundeländer 24.780 Euro jährlich
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