Besitzstandswahrung bei Renten
Wenn für Versicherte Renten neu berechnet oder umgewandelt werden müssen (z.B. Umwandlung einer Erwerbsunfähigkeitsrente in eine Altersrente), gilt der Grundsatz der Erhaltung des Besitzstandes.
Die neue Rente wird zwar nach neuem Recht berechnet, sie darf aber nicht geringer sein als die bisher bezogene alte Rente.
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