Bergmannsrente wegen verminderter Berufsfähigkeit im Bergbau
wird auf Antrag gewährt, wenn Bergleute wegen Krankheit oder Behinderung nicht mehr in der Lage sind, die bisher ausgeübte oder eine gleichwertige andere knappschaftliche Arbeit auszuführen. Die 5-jährige Wartezeit muß erfüllt sein; außerdem müssen 36 Pflichtbeiträge in den letzten 5 Jahren nachgewiesen werden.
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