Kann ich die Kosten für eine private Pflegezusatzversicherung steuerlich absetzen?
Es gibt zwei Regelungen, die parallel zueinander angewendet werden können. Die Finanzamt wendet bis 2019 die Regelung an, welche für den Versicherten am günstigsten ist:
- Personen die nach dem 31.12.1957 geboren sind, können die Kosten für eine private Pflegezusatzversicherung über den Sonderkostenfreibetrag geltend machen. Diese Regelung war gültig bis zum 31.12.2004.
- Ab dem 01.01.2005 sind die Kosten für eine private Pflegeversicherung unter dem Punkt allgemeine Vorsorgeaufwendungen für alle Versicherten steuerlich absetzbar.
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