Entscheidung Pflegekasse Rechtsmittel - FAQ Pflegezusatzversicherung
 
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Ich bin mit einer Entscheidung der Pflegekasse nicht einverstanden und möchte Klagen. Welche Rechtsmittel stehen mir offen?

Möchten Sie gegen einen Rechtsakt eines Versicherungsträgers oder einen ihrer Verbände klagen, steht ihnen nach § 78 (3) Sozialgerichtsgesetz der Rechtsweg in der Pflegeversicherung offen. Gründe für das Einlegen von Rechtsmitteln kann z.B. sein, dass die erwartete Pflegestufe oder der Umfang von Leistungen nicht gewährt wurde oder wenn sie sich durch Verfahrens-, Mitgliedschafts-, Beitrags-, oder Zuständigkeitsentscheidungen der Pflegekasse (oder eines anderen Versicherungsträgers) in ihren Interessen verletzt fühlen.


Legen Sie Rechtsmittel gegen eine Entscheidung ein, können sie Akteneinsicht fordern, auch in Unterlagen des Medizinischen Dienstes der Krankenkasse oder Sozialmedizinischen Dienstes können sie Einblick nehmen.


Wird gegen einen Verwaltungsakt eines Versicherungsträgers kein Rechtsbehelf eingelegt oder der Rechtsbehelf ist ohne Erfolg, ist dieser für sie bindend.



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