Private Krankenversicherung und Pflegebedürftigkeit - FAQ Pflegezusatzversicherung
 
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Ich bin bei einer privaten Krankenversicherung versichert. Kann ich für den Fall der Pflegebedürftigkeit auf bessere Leistungen durch die Pflegekasse hoffen?

Sind Sie bei einer privaten Krankenversicherung versichert, müssen sie nach dem Grundsatz Pflege folgt Krankenversicherung bei ihrer privaten Krankenversicherung eine Pflegepflichtversicherung abschließen.


Die Pflegepflichtversicherung, die sie bei ihrer privaten Krankenkasse abgeschlossen haben, zahlt im Fall der Pflegebedürftigkeit Leistungen analog zu denen der gesetzlichen Pflegeversicherung. Auch hier besteht analog zur GKV die Gefahr, dass hier Leistungen, für die die private Krankenversicherung aufkommen würde, an die Pflegeversicherung abgeschoben werden. Also könnte die Pflegebedürftigkeit die Leistungen der medizinischen Behandlungspflege verringern, die ihnen von ihrer PKV gewährt werden würde.


Der Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung lohnt sich also nicht nur für die Mitglieder einer gesetzlichen Pflegeversicherung sondern sollte grundsätzlich in Erwägung gezogen werden.


Für den Fall, dass jemand in einer Einrichtung der Behindertenhilfe Pflegebedürftig wird, gewährt unter Umständen die Pflegekasse 10 % des im Bundessozialhilferechts vereinbarten Heimentgeltes, maximal 256 Euro im Monat.



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