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Welche Kosten fallen an, wenn eine Heimunterbringung nötig wird? Von welchen Faktoren hängt dies ab?

Heimkosten setzen sich aus den Kosten für die Altenpflege, der sozialen Betreuung der Heimbewohner und den "Hotelkosten" (Unterkunft und Verpflegung) zusammen. Hinzu kommen ggf. Kosten für die medizinische Behandlungspflege, denn viele Pflegebedürftige sind neben den Leistungen der Pflegekasse gleichzeitig auf "Pflegeleistungen zur Sicherstellung des Ärztlichen Behandlungsziels" - also keine Leistungen der Pflegeversicherung - angewiesen. Unter Umständen kann der Heimbetreiber den Bewohnern die "Investitionskosten" in Rechnung stellen.


Die Heimkosten hängen im wesentlichen von zwei Faktoren ab: Vom Grad der Pflegebedürftigkeit (Pflegestufe) und regional bedingten Preisschwankungen. Die Spitzenverbände der Krankenkassen (stellvertretend für die Pflegekasse) die Heimbetreiber und die Sozialhilfeträger (da auch sie einen Teil der Heimkosten tragen) legen die Heimkosten in Vergütungsvereinbarungen fest.


Kosten für die Pflege und soziale Betreuung der Heimbewohner sind Leistungen der Pflegekasse, die Hotelkosten müssen jedoch aus eigenen Mitteln bezahlt werden. Eine Pflegezusatzversicherung schützt ihre finanziellen Rücklagen im Fall der Pflegebedürftigkeit.



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