Ist eine Inanspruchnahme von Leistungen der Pflegversicherungen in Einrichtungen der Behindertenhilfe möglich?
Einrichtungen "in denen in denen die Leistungen zur medizinischen Vorsorge, zur medizinischen Rehabilitation, zur Teilhabe am Arbeitsleben oder am Leben in der Gemeinschaft, die schulische Ausbildung oder die Erziehung kranker oder behinderter Menschen im Vordergrund des Zweckes der Einrichtung stehen", sind keine Pflegeeinrichtungen im Sinne des SGB XI.
Lebt jemand in z.B. in einer betreuten Wohngruppe, die als vordergründiges Ziel die Behindertenhilfe hat und wird pflegebedürftig, kann hier keine Leistung der Pflegeversicherung gezahlt werden.
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