Ich möchte eine Geldleistung in Anspruch nehmen, wird meine Pflegeperson besonders ausgebildet?
Pflegekurse sind in § 45 SGB XI vorgesehen. Sinn der Schulung ist es, den Pflegepersonen die notwendigen Fähigkeiten der selbständigen häuslichen Krankenpflege zu vermitteln und auch Möglichkeiten aufzeigen, die eigenen psychischen Belastungen durch die Pflege abzumildern. Teile der Schulung sollen im häuslichen Umfeld der Pflegebedürftigen Person stattfinden.
Gegenstand der Schulung kann auch die Anwerbung neuer Pflegepersonen, die Beratung über Pflege- und Hilfsmitteln sein. Wünschen Sie die Pflege durch Angehörige, können sie eine Schulung durch die zuständige Krankenkasse oder eine von der zuständigen Krankenkasse in Anspruch nehmen. Diese Kurse sind für alle an Pflege interessierten Personen offen.
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