Selbstbeteiligung - Lexikon Krankenversicherung - Private und Gesetzliche
 
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Selbstbeteiligung

In der privaten Krankenversicherung gibt es unterschiedliche Formen der Selbstbeteiligung. Bei absoluten Selbstbehalten werden feste Summen vereinbart, zum Beispiel zahlt der Versicherte die ersten 400 Euro im Jahr selbst, danach leistet der Versicherer. Anders bei prozentualen Selbstbehalten, hier übernimmt der Versicherte generell beispielsweise 15% jeder Rechnung. Damit die Kosten nicht völlig unkalkulierbar werden, sollte eine Obergrenze für die Zuzahlungen bestehen. Außerdem können Selbstbehalte auf den ambulanten Bereich beschränkt werden. Dann werden Zuzahlungen für Arztbesuche, Heilpraktiker, Arznei- und Verbandmittel sowie Heil- und Hilfsmittel fällig. Es können aber auch Selbstbeteiligungen für den zahnärztlichen Bereich oder für den gesamten Tarif festgelegt werden.


Besonders günstige Beiträge weisen bei den privaten Krankenversicherungen die so genannten Großschadentarife mit einer Selbstbeteiligung von mindestens 1.500 Euro auf. Diese Tarife bieten sich nur für Personen mit äußerst robuster Gesundheit an. Trotzdem empfiehlt es sich, für alle Fälle die Beitragsersparnis anzusparen. Ob sich ein Tarif mit Selbstbeteiligung rechnet, obwohl man für einen Teil der Kosten selbst aufkommen muss, zeigt die Ermittlung der Effektivprämie. Diese setzt sich zusammen aus dem monatlichen Beitrag (bei Angestellten nur der halbe Monatsbeitrag, weil ihr Arbeitgeber den Rest zahlt) plus ein Zwölftel der Selbstbeteiligung. Dabei wird unterstellt, dass die gesamte Selbstbeteiligung aufgebraucht wird. Dadurch kann der Versicherte jedoch sehen, welche Kosten der Tarif monatlich maximal verursacht und hat eine gute Vergleichszahl um den effektiv günstigsten Tarif zu finden.



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