Basistarif - Lexikon Krankenversicherung - Private und Gesetzliche
 
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Basistarif

Zum 1. Januar 2009 wird in der privaten Krankenversicherung bei allen Unternehmen der privaten Pflegeversicherung ein Basistarif eingeführt.


Mit dem Basistarif wird eine günstige Krankenversicherung in der privaten Krankenversicherung eingeführt, die den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht. Der Beitrag entspricht ebenfalls dem Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung. Risikoaufschläge für eventuelle Vorerkrankungen werden nicht erhoben. Die Obergrenze für den Beitrag wird demzufolge bei ca. 500 Euro liegen. Innerhalb des gleichen Unternehmens wird weiterhin ein Wechsel in einen höherwertigen Tarif möglich sein.


Die Intention des Basistarifs ist es, Personen denen aufgrund ihres Alters der Weg in eine gesetzliche Krankenversicherung verbaut war, sowie bereits privat Versicherten in finanzieller Not einen günstigen Tarif anbieten zu können.


Ab dem 1. Juli 2009 können bereits privat Versicherte nur noch innerhalb ihres Unternehmens in den Basistarif wechseln, wenn Sie:

  • das 55. Lebensjahr vollendet haben,
  • bei bestehen eines Rentenanspruchs,
  • bei sozialer Bedürftigkeit.

Der Wechsel in den Basistarif eines anderen Unternehmens mit Mitnahme des Basistarifs ist nur im Zeitraum zwischen dem 1. Januar und dem 1. Juli 2009 möglich.



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