Deutsche Familienversicherung (DFV) KrankenGeld Plus - Tarif Krankentagegeld - Krankentagegeldversicherung
 
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Deutsche Familienversicherung (DFV) Krankentagegeld Zusatzversicherung Tarif Deutsche Familienversicherung (DFV) KrankenGeld Plus

Mit dem Tarif KrankenGeld Plus der DFV sind Sie als Angestellter sehr gut abgesichert, wenn die Lohnfortzahlung Ihres Arbeitgebers endet.

Selbstständige erhalten Krankentagegeld ab dem von ihnen gewählten Tag der Arbeitsunfähigkeit.

Krankheitstage bei erneuter oder Rückfallerkrankung werden addiert, sodass Sie schnell Ihr Geld erhalten. Mit diesem Krankentagegeld sind Sie auch sicher versichert! Es kann Ihnen nicht gekündigt werden, wenn Sie es oft oder wiederholt in Anspruch nehmen müssen.

Wenn Sie innerhalb der letzten 5 Jahre am Stück länger als 3 Wochen krankgeschrieben waren, kontaktieren Sie bitte unsere Krankentagegeld Berater: 0551 900 378 614


Deutsche Familienversicherung (DFV)

Deutsche Familienversicherung (DFV) KrankenGeld Plus
 


Dieser Tarif ist nicht abschließbar, aber Sie können aktuelle Tarife der Krankentagegeld Zusatzversicherung direkt im Onlinerechner vergleichen ...


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Kurzübersicht - Tarif Deutsche Familienversicherung (DFV) KrankenGeld Plus

Nein
3 Monate
Ja, bis 6 Monate
Nein
Nein
Ja
Nein
Nein
Konstante Beiträge im Alter?Konstant, da mit Alterssparanteil
Krankheitstage addieren?Ja
Geld bei Kur und Reha?Ja
Zuschuss bei Wiedereingliederung?Ja
KTG bei Schwangerschaft?Ja
KTG bei Erkrankung eines Kindes?Ja
Geld bei Arbeitslosigkeit?bis 12 Monate
Verzicht auf Alkoholklausel?Ja
Anpassung ohne Gesundheitsfragen?Ja, innerhalb von 2 Monaten
MindestversicherungsdauerJa / Nein
KündigungsfristenTäglich, wenn keine Inanspruchnahme von Leistungen
Umzug ins AuslandBeendet Zusatzversicherung
Weltweiter Versicherungsschutz?Ja
Tarife mit Gesundheitsfragen?Ja
Sicher versichert?Ja
GesundheitsfragenHerkömmliche Gesundheitsprüfung
Leistungsanspruch ab?3 Monate
Leistungsanspruch ab?3 Monate
Erlass WartezeitenKeine Wartezeit


Wir haben in unserem Onlinerechner den Tarif der Deutsche Familienversicherung (DFV) verschiedenen hochwertigen Top-Tarifen anderer Anbieter gegenüber gestellt. Da wir als freier Makler an keine Gesellschaften gebunden sind, haben wir einen umfangreichen Vergleich durchgeführt. Auf diese unabhängigen Empfehlungen zur Krankentagegeld Zusatzversicherung der Deutsche Familienversicherung (DFV) können Sie bauen.


Unser Onlinevergleich hilft Ihnen, sich über die Leistungen des Tarifs Deutsche Familienversicherung (DFV) KrankenGeld Plus zu informieren und die perfekte Absicherung zu finden. Nutzen Sie unseren übersichtlichen Tarif-Vergleich. Einfach und gratis online vergleichen und abschließen.



Fragen & Antworten Beispiel Karenz 43 - Tarif Deutsche Familienversicherung (DFV) KrankenGeld Plus






Nein, im Tarif DFV KrankenGeld Plus ist keine Wartezeit vorgesehen.

Ihr Antrag wird jedoch nur geprüft und bearbeitet, wenn Sie einen Beginn beantragen, der mindestens 3 Monate in der Zukunft liegt.

Für Ihr Krankentagegeld haben Sie den 43. Tag als Auszahlungsbeginn gewählt.



Ja, für einen bis zu 6 Monate dauernden Nachleistungszeitraum kann das vereinbarte Krankentagegeld auch bei bereits anerkannter Berufsunfähigkeit weiter gezahlt werden. In den ersten drei Monaten werden 100 % und in den folgenden drei Monaten 50 % des vereinbarten Krankentagegeldes gezahlt.

Voraussetzung ist, dass die vertraglich vereinbarten Arbeitsunfähigkeitsnachweise (gelber Schein) auch im Nachleistungszeitraum regelmäßig vorgelegt werden.



Nein, wenn die Krankentagegeldversicherung wegen Eintritt von Berufsunfähigkeit endet, kann keine Anwartschaft für den Tarif beantragt werden.

Eine Anwartschaft ist sehr wichtig! Sollten Sie Ihren Beruf z.B. nach einer überstandenen Krebserkrankung wieder ausüben können, besteht keine Möglichkeit auf den Neuabschluss einer Tagegeldversicherung. Nur die Anwartschaft ermöglicht es Ihnen den Versicherungsschutz reaktivieren zu können.



Nein, wenn die Krankentagegeldversicherung wegen Eintritt von Berufsunfähigkeit endet, kann keine Anwartschaft für den Tarif beantragt werden.



Ja, bis zu dem vertraglich vereinbarten Nachleistungszeitraum von 6 Monaten wird Krankentagegeld zur Verfügung gestellt. 

Wird die Berufsunfähigkeit erst nachträglich festgestellt, kann es bei einem zeitgleichen Bezug von Berufsunfähigkeitsrente und Krankentagegeld zu einer Rückforderung kommen. Das betrifft den Teil des Krankentagegeldes, der über den Beendigungszeitpunkt oder über den Nachleistungszeitraum hinaus gezahlt wurde.



Nein, Änderungen der Karenz sind in diesem Tarif generell nicht möglich. Änderungen des Tagessatzes beim Eintritt ins Angestelltenverhältnis sind ohne Gesundheitsprüfung ebenfalls nicht möglich.



Nein, wenn die Krankentagegeldversicherung wegen Eintritt von Berufsunfähigkeit endet, kann keine Anwartschaft für den Tarif beantragt werden.



Wie entwickeln sich die Beiträge mit steigendem Alter?

Der Tarif ist mit Alterungsrückstellungen kalkuliert, sodass für Erwachsene keine automatischen jährlichen oder nach Beitragsgruppen gestaffelten Beitragserhöhungen vorgesehen sind.
Beitragsanpassungen aufgrund veränderter Rahmenbedingungen sind dennoch möglich.

Ab dem wievielten Tag erhalten Sie Leistungen aus der Krankentagegeldversicherung?

Ihr Anspruch auf Krankentagegeld in Höhe von !%monatsleistungktg%! EUR pro Monat beginnt ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit. Das Krankentagegeld wird ohne zeitliche Höchstgrenze und bis zum Ende der vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit gezahlt. Die Meldung über die Arbeitsunfähigkeit muss der DFV Deutsche Familienversicherung AG spätestens am 42. Tag vorliegen.

Werden Krankheitstage bei wiederholter Arbeitsunfähigkeit infolge derselben Erkrankung zusammengezählt?

Ja, Sie haben Anspruch auf Krankentagegeld, nachdem Sie 42 Tage krank geschrieben waren. Wird innerhalb von 6 Monaten nach Ende einer Arbeitsunfähigkeit eine erneute Arbeitsunfähigkeit infolge derselben Krankheit oder Unfallfolge ärztlich festgestellt, so werden die in den letzten 12 Monaten vor Beginn der erneuten Arbeitsunfähigkeit nachgewiesenen Arbeitsunfähigkeitszeiten bei der Ermittlung Ihres Anspruchs zusammengerechnet, sodass Sie die Spanne von 42 Tagen wegen derselben Erkrankung innerhalb von 12 Monaten nur einmal ableisten müssen.

Wird das Krankentagegeld auch während Kur- und Rehabilitationsmaßnahmen gezahlt?

Ja, der Tarif leistet auch während einer ambulanten oder stationären Kur und einer stationären Rehabilitationsmaßnahme. Eine schriftliche Zusage der Leistung seitens der DFV vor Antritt der Maßnahme muss nicht eingeholt werden.



Wird das Krankentagegeld auch bei Teil-Arbeitsunfähigkeit gezahlt?

Ja, bei Selbstständigen wird Krankentagegeld im Rahmen einer beruflichen stufenweisen Wiedereingliederung nach vorheriger schriftlicher Zustimmung auch dann gezahlt, wenn die berufliche Tätigkeit nach einer vollständigen Arbeitsunfähigkeit erst teilweise wieder aufgenommen werden kann. Die Deutsche Familienversicherung leistet das Krankentagegeld während der Wiedereingliederung für bis zu 42 Tage. Die während der Wiedereingliederung erzielten Einkünfte sind nachzuweisen und werden auf die Versicherungsleistung angerechnet.

Teil-Arbeitsunfähigkeit kann dann eintreten, wenn Versicherte nach langer schwerer Krankheit nicht sofort wieder voll, sondern nur stundenweise zu arbeiten anfangen.



Leistet der Versicherer außerhalb der gesetzlichen Mutterschutzfristen bei Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Schwangerschaft?

Ja, der Tarif leistet bei Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Schwangerschaft, medizinisch notwendigem Schwangerschaftsabbruch, Fehlgeburt oder Entbindung.

Der Tarif leistet gemäß § 192 Satz 5 des VVG den vereinbarten Tagessatz auch während der Mutterschutzfristen. Mehr Informationen finden Sie hier.

Wird das Krankentagegeld auch dann gezahlt, wenn der Versicherte wegen eines erkrankten Kindes nicht arbeiten kann?

Ja, bei Erkrankung eines Kindes, das das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat besteht für 10 Tage pro Versicherungsjahr ein Anspruch auf Krankentagegeld, wenn

  • kein Anspruch auf Zahlung durch Arbeitgeber oder die GKV besteht


Im Grunde besteht jedoch eine Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung.
Bedingungen für den Anspruch auf Freistellung und Krankengeld durch Ihre gesetzliche Krankenkasse:

Nach § 45 SGB V hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf unbezahlte Freistellung durch den Arbeitgeber und auf Krankengeld von der Krankenkasse, wenn:

  • das Kind jünger als 12 Jahre ist
  • keine andere im Haushalt lebende Person das Kind betreuen kann
  • eine ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit der Betreuung vorliegt
  • kein Anspruch auf bezahlte Freistellung durch den Arbeitgeber besteht.
Außerdem müssen sowohl der betreuende Elternteil als auch das Kind bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sein.



Leistung bei Arbeitslosigkeit?

Wenn während einer laufenden Erkrankung Arbeitslosigkeit eintritt, leistet die Krankentagegeldversicherung für bis zu 12 weitere Monate.



Leistet die Zusatzversicherung auch, wenn Krankheiten und Unfallfolgen auf eine durch Alkoholgenuss bedingte Bewusstseinsstörung zurückzuführen sind?

Ja, der Tarif leistet auch dann, wenn Krankheiten oder Unfallfolgen auf eine durch Alkoholgenuss bedingte Bewusstseinsstörung zurückzuführen sind.



Ist bei steigendem Einkommen eine Erhöhung des Tagessatzes ohne neue Gesundheitsprüfung möglich?

Ja, zur Anpassung ohne Gesundheitsprüfung bietet Ihnen die DFV Deutsche Familienversicherung AG folgende Möglichkeit:

Innerhalb von 2 Monaten ab Bekanntwerden der Einkommenserhöhung können Sie einen Mehrverdienst ohne Gesundheitsprüfung nachversichern. Man beantragt die Erhöhung formlos. 

Der Nachweis erfolgt bei Selbstständigen und Freiberuflern über eine aktuelle BWA oder Steuererklärung. Nach Ablauf der 2 Monate kann der versicherte Tagessatz nur mit neuer Gesundheitsprüfung erhöht werden.

Eine dauerhafte Minderung des Einkommens ist der DFV Deutsche Familienversicherung AG unverzüglich mitzuteilen.



Besteht eine Mindestversicherungsdauer?

Ja und nein.

Solange Sie noch keine Leistung in Anspruch genommen haben, können Sie den Vertrag täglich, frühestens aber zum Ende des ersten Monats kündigen.
Das tägliche Kündigungsrecht steht Ihnen auch zu, wenn der Vertrag länger als 30 Monate gelaufen ist.

Nehmen Sie innerhalb der ersten 24 Monate nach Abschluss des Vertrages eine Leistung in Anspruch, besteht eine Kündigungs-Sperrzeit von 12 Monaten. Die Sperrzeit endet spätestens, wenn die Laufzeit des Vertrages 30 Monate ab Vertragsabschluss überschreitet.

Die genaue Regelung steht unter Punkt 15.1 der Bedingungen: Ausschluss der täglichen Kündigungsmöglichkeit bei Inanspruchnahme einer Versicherungsleistung

Wann können Sie den Vertrag wieder kündigen?

Solange Sie noch keine Leistung in Anspruch genommen haben, können Sie den Vertrag täglich, frühestens aber zum Ende des ersten Monats kündigen.
Das tägliche Kündigungsrecht steht Ihnen auch zu, wenn der Vertrag länger als 30 Monate gelaufen ist.

Nehmen Sie innerhalb der ersten 24 Monate nach Abschluss des Vertrages eine Leistung in Anspruch, besteht eine Kündigungs-Sperrzeit von 12 Monaten. Die Sperrzeit endet spätestens, wenn die Laufzeit des Vertrages 30 Monate ab Vertragsabschluss überschreitet.

Die genaue Regelung steht unter Punkt 15.1 der Bedingungen: Ausschluss der täglichen Kündigungsmöglichkeit bei Inanspruchnahme einer Versicherungsleistung

Was passiert, wenn Sie Ihre gesetzliche Krankenkasse wechseln?

Wenn Sie von einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse zu einer anderen deutschen Krankenkasse wechseln, hat dies keine Auswirkung auf Ihren Versicherungsschutz.



Was passiert, wenn sich Ihr Versicherungsstatus bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ändert, z.B. von pflichtversichert auf freiwillig versichert oder von einer Familienmitversicherung auf einen eigenständigen Versicherungsschutz?

Eine Statusänderung hat keinen Einfluss auf Ihren Versicherungsschutz. Egal ob Sie pflicht- oder freiwillig versichert sind oder ob Sie mitversichertes Familienmitglied sind oder über eine eigene Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse verfügen, diese Änderungen haben keinen Einfluss auf die Zusatzversicherung.



Was passiert, wenn Sie Ihre gesetzliche Krankenversicherungsmitgliedschaft komplett kündigen, weil Sie z.B. ins Ausland ziehen oder sich ganz privat krankenversichern?

Die Beendigung Ihrer Mitgliedschaft in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung ist dem Versicherer umgehend zu melden. Sie haben dann ein zweimonatiges Sonderkündigungsrecht.



Gilt der Versicherungsschutz weltweit?

Während vorübergehender Auslandsaufenthalte leistet der Tarif das vereinbarte Krankentagegeld weltweit für eine über die Karenzzeit hinausgehende stationäre Krankenhausbehandlung.

Das vereinbarte Krankentagegeld wird bezahlt, wenn Sie sich an Ihrem Wohnort aufhalten. Es wird ebenfalls bezahlt, wenn Sie im Bundesgebiet stationär in einem Krankenhaus aufgenommen wurden und der medizinische Befund eine Verlegung in den Wohnort ausschließt. Das Krankentagegeld wird nicht bezahlt, wenn Sie Ihren Wohnort verlassen, um z. B. in den Urlaub zu fahren.



Stellt der Versicherer Gesundheitsfragen im Antrag?

Ja, der Versicherer stellt eine indirekte Gesundheitsfrage.

Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie, dass die auf der Rückseite des Antrags unter "C" aufgeführten Krankheiten und Erkrankungen nicht zutreffen, bzw. bei Ihnen nicht vorliegen. 



Sicher versichert? Verzichtet der Versicherer auf sein ordentliches Kündigungsrecht?

Ja, auch wenn Sie frühzeitig und oft Leistungen in Anspruch nehmen, kann Ihnen der Versicherer nicht kündigen.

Die Deutsche Familienversicherung verzichtet auf die Anwendung des ordentlichen Kündigungsrechtes (Abs. 14.1 AVB). 


Wie lauten die Gesundheitsfragen zu den beantragten Tarifen?

Dieser Tarif der DFV wird häufig als ein Tarif ohne Gesundheitsfrage beworben. Tatsächlich ist es aber so, dass Sie mit Ihrer Unterschrift bestätigen müssen, dass die auf der Rückseite des Antrags unter unter "C" aufgeführten Krankheiten und Erkrankungen nicht zutreffen, bzw. bei Ihnen nicht vorliegen. 

Wenn Sie sich für den Antrag interessieren können Sie sich vorab hier die Gesundheitsfragen ansehen.



Wie lange dauert die allgemeine Wartezeit für Leistungserstattungen?

Der Krankentagegeldtarif KrankenGeld Plus der DFV sieht keine Wartezeiten vor.

Ihr Antrag wird jedoch nur geprüft und bearbeitet, wenn Sie einen Beginn beantragen, der mindestens 3 Monate in der Zukunft liegt.



Wie lange dauert die besondere Wartezeit für Leistungserstattungen?

Der Krankentagegeldtarif KrankenGeld Plus der DFV sieht keine Wartezeiten vor.

Ihr Antrag wird jedoch nur geprüft und bearbeitet, wenn Sie einen Beginn beantragen, der mindestens 3 Monate in der Zukunft liegt.



Kann der Erlass der Wartezeiten beantragt werden?

Der Krankentagegeldtarif KrankenGeld Plus der DFV sieht keine Wartezeiten vor.

Ihr Antrag wird jedoch nur geprüft und bearbeitet, wenn Sie einen Beginn beantragen, der mindestens 3 Monate in der Zukunft liegt.  Da die Tarifbedingungen keine Wartezeit vorsehen, kann auch kein Erlass beantragt werden.





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