Mit dem Tarif KrankenGeld Plus der DFV sind Sie als Angestellter sehr gut abgesichert, wenn die Lohnfortzahlung Ihres Arbeitgebers endet.
Selbstständige erhalten Krankentagegeld ab dem von ihnen gewählten Tag der Arbeitsunfähigkeit.
Wenn Sie innerhalb der letzten 5 Jahre am Stück länger als 3 Wochen krankgeschrieben waren, kontaktieren Sie bitte unsere Krankentagegeld Berater: 0551 900 378 614
Deutsche Familienversicherung (DFV) KrankenGeld Plus |
Nein | |
3 Monate | |
Ja, bis 6 Monate | |
Nein | |
Nein | |
Ja | |
Nein | |
Nein | |
Konstante Beiträge im Alter? | Konstant, da mit Alterssparanteil |
Krankheitstage addieren? | Ja |
Geld bei Kur und Reha? | Ja |
Zuschuss bei Wiedereingliederung? | Ja |
KTG bei Schwangerschaft? | Ja |
KTG bei Erkrankung eines Kindes? | Ja |
Geld bei Arbeitslosigkeit? | bis 12 Monate |
Verzicht auf Alkoholklausel? | Ja |
Anpassung ohne Gesundheitsfragen? | Ja, innerhalb von 2 Monaten |
Mindestversicherungsdauer | Ja / Nein |
Kündigungsfristen | Täglich, wenn keine Inanspruchnahme von Leistungen |
Umzug ins Ausland | Beendet Zusatzversicherung |
Weltweiter Versicherungsschutz? | Ja |
Tarife mit Gesundheitsfragen? | Ja |
Sicher versichert? | Ja |
Gesundheitsfragen | Herkömmliche Gesundheitsprüfung |
Leistungsanspruch ab? | 3 Monate |
Leistungsanspruch ab? | 3 Monate |
Erlass Wartezeiten | Keine Wartezeit |
Wir haben in unserem Onlinerechner den Tarif der Deutsche Familienversicherung (DFV) verschiedenen hochwertigen Top-Tarifen anderer Anbieter gegenüber gestellt. Da wir als freier Makler an keine Gesellschaften gebunden sind, haben wir einen umfangreichen Vergleich durchgeführt. Auf diese unabhängigen Empfehlungen zur Krankentagegeld Zusatzversicherung der Deutsche Familienversicherung (DFV) können Sie bauen.
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Nein, im Tarif DFV KrankenGeld Plus ist keine Wartezeit vorgesehen.
Ihr Antrag wird jedoch nur geprüft und bearbeitet, wenn Sie einen Beginn beantragen, der mindestens 3 Monate in der Zukunft liegt.
Für Ihr Krankentagegeld haben Sie den 43. Tag als Auszahlungsbeginn gewählt.
Ja, für einen bis zu 6 Monate dauernden Nachleistungszeitraum kann das vereinbarte Krankentagegeld auch bei bereits anerkannter Berufsunfähigkeit weiter gezahlt werden. In den ersten drei Monaten werden 100 % und in den folgenden drei Monaten 50 % des vereinbarten Krankentagegeldes gezahlt.
Voraussetzung ist, dass die vertraglich vereinbarten Arbeitsunfähigkeitsnachweise (gelber Schein) auch im Nachleistungszeitraum regelmäßig vorgelegt werden.
Nein, wenn die Krankentagegeldversicherung wegen Eintritt von Berufsunfähigkeit endet, kann keine Anwartschaft für den Tarif beantragt werden.
Eine Anwartschaft ist sehr wichtig! Sollten Sie Ihren Beruf z.B. nach einer überstandenen Krebserkrankung wieder ausüben können, besteht keine Möglichkeit auf den Neuabschluss einer Tagegeldversicherung. Nur die Anwartschaft ermöglicht es Ihnen den Versicherungsschutz reaktivieren zu können.
Nein, wenn die Krankentagegeldversicherung wegen Eintritt von Berufsunfähigkeit endet, kann keine Anwartschaft für den Tarif beantragt werden.
Ja, bis zu dem vertraglich vereinbarten Nachleistungszeitraum von 6 Monaten wird Krankentagegeld zur Verfügung gestellt.
Wird die Berufsunfähigkeit erst nachträglich festgestellt, kann es bei einem zeitgleichen Bezug von Berufsunfähigkeitsrente und Krankentagegeld zu einer Rückforderung kommen. Das betrifft den Teil des Krankentagegeldes, der über den Beendigungszeitpunkt oder über den Nachleistungszeitraum hinaus gezahlt wurde.
Nein, Änderungen der Karenz sind in diesem Tarif generell nicht möglich. Änderungen des Tagessatzes beim Eintritt ins Angestelltenverhältnis sind ohne Gesundheitsprüfung ebenfalls nicht möglich.
Nein, wenn die Krankentagegeldversicherung wegen Eintritt von Berufsunfähigkeit endet, kann keine Anwartschaft für den Tarif beantragt werden.
Ja, der Tarif leistet auch während einer ambulanten oder stationären Kur und einer stationären Rehabilitationsmaßnahme. Eine schriftliche Zusage der Leistung seitens der DFV vor Antritt der Maßnahme muss nicht eingeholt werden.
Ja, bei Selbstständigen wird Krankentagegeld im Rahmen einer beruflichen stufenweisen Wiedereingliederung nach vorheriger schriftlicher Zustimmung auch dann gezahlt, wenn die berufliche Tätigkeit nach einer vollständigen Arbeitsunfähigkeit erst teilweise wieder aufgenommen werden kann. Die Deutsche Familienversicherung leistet das Krankentagegeld während der Wiedereingliederung für bis zu 42 Tage. Die während der Wiedereingliederung erzielten Einkünfte sind nachzuweisen und werden auf die Versicherungsleistung angerechnet.
Teil-Arbeitsunfähigkeit kann dann eintreten, wenn Versicherte nach langer schwerer Krankheit nicht sofort wieder voll, sondern nur stundenweise zu arbeiten anfangen.
Ja, der Tarif leistet bei Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Schwangerschaft, medizinisch notwendigem Schwangerschaftsabbruch, Fehlgeburt oder Entbindung.
Der Tarif leistet gemäß § 192 Satz 5 des VVG den vereinbarten Tagessatz auch während der Mutterschutzfristen. Mehr Informationen finden Sie hier.Ja, bei Erkrankung eines Kindes, das das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat besteht für 10 Tage pro Versicherungsjahr ein Anspruch auf Krankentagegeld, wenn
Im Grunde besteht jedoch eine Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung.
Bedingungen für den Anspruch auf Freistellung und Krankengeld durch Ihre gesetzliche Krankenkasse:
Nach § 45 SGB V hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf unbezahlte Freistellung durch den Arbeitgeber und auf Krankengeld von der Krankenkasse, wenn:
Wenn während einer laufenden Erkrankung Arbeitslosigkeit eintritt, leistet die Krankentagegeldversicherung für bis zu 12 weitere Monate.
Ja, der Tarif leistet auch dann, wenn Krankheiten oder Unfallfolgen auf eine durch Alkoholgenuss bedingte Bewusstseinsstörung zurückzuführen sind.
Ja, zur Anpassung ohne Gesundheitsprüfung bietet Ihnen die DFV Deutsche Familienversicherung AG folgende Möglichkeit:
Innerhalb von 2 Monaten ab Bekanntwerden der Einkommenserhöhung können Sie einen Mehrverdienst ohne Gesundheitsprüfung nachversichern. Man beantragt die Erhöhung formlos.
Der Nachweis erfolgt bei Selbstständigen und Freiberuflern über eine aktuelle BWA oder Steuererklärung. Nach Ablauf der 2 Monate kann der versicherte Tagessatz nur mit neuer Gesundheitsprüfung erhöht werden.
Eine dauerhafte Minderung des Einkommens ist der DFV Deutsche Familienversicherung AG unverzüglich mitzuteilen.
Wenn Sie von einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse zu einer anderen deutschen Krankenkasse wechseln, hat dies keine Auswirkung auf Ihren Versicherungsschutz.
Eine Statusänderung hat keinen Einfluss auf Ihren Versicherungsschutz. Egal ob Sie pflicht- oder freiwillig versichert sind oder ob Sie mitversichertes Familienmitglied sind oder über eine eigene Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse verfügen, diese Änderungen haben keinen Einfluss auf die Zusatzversicherung.
Die Beendigung Ihrer Mitgliedschaft in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung ist dem Versicherer umgehend zu melden. Sie haben dann ein zweimonatiges Sonderkündigungsrecht.
Während vorübergehender Auslandsaufenthalte leistet der Tarif das vereinbarte Krankentagegeld weltweit für eine über die Karenzzeit hinausgehende stationäre Krankenhausbehandlung.
Das vereinbarte Krankentagegeld wird bezahlt, wenn Sie sich an Ihrem Wohnort aufhalten. Es wird ebenfalls bezahlt, wenn Sie im Bundesgebiet stationär in einem Krankenhaus aufgenommen wurden und der medizinische Befund eine Verlegung in den Wohnort ausschließt. Das Krankentagegeld wird nicht bezahlt, wenn Sie Ihren Wohnort verlassen, um z. B. in den Urlaub zu fahren.
Ja, der Versicherer stellt eine indirekte Gesundheitsfrage.
Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie, dass die auf der Rückseite des Antrags unter "C" aufgeführten Krankheiten und Erkrankungen nicht zutreffen, bzw. bei Ihnen nicht vorliegen.
Ja, auch wenn Sie frühzeitig und oft Leistungen in Anspruch nehmen, kann Ihnen der Versicherer nicht kündigen.
Dieser Tarif der DFV wird häufig als ein Tarif ohne Gesundheitsfrage beworben. Tatsächlich ist es aber so, dass Sie mit Ihrer Unterschrift bestätigen müssen, dass die auf der Rückseite des Antrags unter unter "C" aufgeführten Krankheiten und Erkrankungen nicht zutreffen, bzw. bei Ihnen nicht vorliegen.
Wenn Sie sich für den Antrag interessieren können Sie sich vorab hier die Gesundheitsfragen ansehen.
Der Krankentagegeldtarif KrankenGeld Plus der DFV sieht keine Wartezeiten vor.
Ihr Antrag wird jedoch nur geprüft und bearbeitet, wenn Sie einen Beginn beantragen, der mindestens 3 Monate in der Zukunft liegt.
Der Krankentagegeldtarif KrankenGeld Plus der DFV sieht keine Wartezeiten vor.
Ihr Antrag wird jedoch nur geprüft und bearbeitet, wenn Sie einen Beginn beantragen, der mindestens 3 Monate in der Zukunft liegt.
Der Krankentagegeldtarif KrankenGeld Plus der DFV sieht keine Wartezeiten vor.
Ihr Antrag wird jedoch nur geprüft und bearbeitet, wenn Sie einen Beginn beantragen, der mindestens 3 Monate in der Zukunft liegt. Da die Tarifbedingungen keine Wartezeit vorsehen, kann auch kein Erlass beantragt werden.