Union Krankenversicherung (UKV) KT 8-183 - Tarif Krankentagegeld - Krankentagegeldversicherung
 
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Union Krankenversicherung (UKV) Krankentagegeld Zusatzversicherung Tarif Union Krankenversicherung (UKV) KT 8-183



Union Krankenversicherung (UKV)

Union Krankenversicherung (UKV) KT 8-183
 


Dieser Tarif ist nicht abschließbar, aber Sie können aktuelle Tarife der Krankentagegeld Zusatzversicherung direkt im Onlinerechner vergleichen ...


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Kurzübersicht - Tarif Union Krankenversicherung (UKV) KT 8-183

Krankheitstage addieren?Ja
Geld bei Kur und Reha?Ja, nach mind. 4 Wochen AU
Verzicht auf Alkoholklausel?Ja
Zuschuss bei Wiedereingliederung?Nein
Anpassung ohne Gesundheitsfragen?Ja, alle 3 Jahre
Geld bei Arbeitslosigkeit?Bis 3 Monate, ohne Leistungsanspruch BA bis 6 Monate
Mindestversicherungsdauer2 Versicherungsjahre
Sicher versichert?Ja, nach 36 Monaten
Kündigungsfristen3 Monate
Leistungsanspruch ab?3 Monate nach Beginn


Wir haben in unserem Onlinerechner den Tarif der Union Krankenversicherung (UKV) verschiedenen hochwertigen Top-Tarifen anderer Anbieter gegenüber gestellt. Da wir als freier Makler an keine Gesellschaften gebunden sind, haben wir einen umfangreichen Vergleich durchgeführt. Auf diese unabhängigen Empfehlungen zur Krankentagegeld Zusatzversicherung der Union Krankenversicherung (UKV) können Sie bauen.


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Fragen & Antworten Beispiel Karenz 43 - Tarif Union Krankenversicherung (UKV) KT 8-183



Wie entwickeln sich die Beiträge mit steigendem Alter?

Der Tarif ist mit Alterungsrückstellungen kalkuliert, sodass für Erwachsene keine automatischen jährlichen oder nach Beitragsgruppen gestaffelten Beitragserhöhungen vorgesehen sind.
Beitragsanpassungen aufgrund veränderter Rahmenbedingungen sind dennoch möglich.

Ab dem wievielten Tag erhalten Sie Leistungen aus der Krankentagegeldversicherung?

Ihr Anspruch auf Krankentagegeld in Höhe von !%monatsleistungktg%! EUR pro Monat beginnt ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit. Das Krankentagegeld wird ohne zeitliche Höchstgrenze und bis zum Ende der vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit gezahlt. Die Meldung über die Arbeitsunfähigkeit muss der UKV - Union Krankenversicherung AG spätestens am 42. Tag vorliegen.

Werden Krankheitstage bei wiederholter Arbeitsunfähigkeit infolge derselben Erkrankung zusammengezählt?

Ja, Sie haben Anspruch auf Krankentagegegeld, nachdem Sie 42 Tage krank geschrieben waren. Wird innerhalb von 6 Monaten nach Ende einer Arbeitsunfähigkeit eine erneute Arbeitsunfähigkeit infolge derselben Krankheit oder Unfallfolge ärztlich festgestellt, so werden die in den letzten 12 Monaten vor Beginn der erneuten Arbeitsunfähigkeit nachgewiesenen Arbeitsunfähigkeitszeiten bei der Ermittlung Ihres Anspruchs zusammengerechnet, sodass Sie die Spanne von 42 Tagen wegen derselben Erkrankung innerhalb von 12 Monaten nur einmal ableisten müssen.

Wird das Krankentagegeld auch während Kur- und Rehabilitationsmaßnahmen gezahlt?

Ja, der Tarif leistet während stationärer Rehabilitationsmaßnahmen, wenn vor dem Beginn der Maßnahme eine ununterbrochene Arbeitsunfähigkeit von mindestens 4 Wochen bestanden hat und die UKV - Union Krankenversicherung AG die Leistung aufgrund eines ausführlichen ärztlichen Attestes vorab schriftlich zugesagt hat.

Leistet die Zusatzversicherung auch, wenn Krankheiten und Unfallfolgen auf eine durch Alkoholgenuss bedingte Bewusstseinsstörung zurückzuführen sind?

Ja, der Tarif leistet auch dann, wenn Krankheiten oder Unfallfolgen auf eine durch Alkoholgenuss bedingte Bewusstseinsstörung zurückzuführen sind.

Wird das Krankentagegeld auch bei Teil-Arbeitsunfähigkeit gezahlt?

Nein, bei Selbstständigen und Freiberuflern wird kein Krankentagegeld ausgezahlt, wenn lediglich eine teilweise Arbeitsunfähigkeit besteht.

Teil-Arbeitsunfähigkeit kann dann eintreten, wenn Versicherte nach langer schwerer Krankheit nicht sofort wieder voll, sondern nur stundenweise zu arbeiten anfangen.

Ist bei steigendem Einkommen eine Erhöhung des Tagessatzes ohne neue Gesundheitsprüfung möglich?

Ja, zur Anpassung des Krankentagegeldsatzes bietet Ihnen die UKV - Union Krankenversicherung AG folgende Möglichkeit:

Sofern Sie in diesem Tarif mindestens einen Tagessatz von 25 EUR versichert haben, bietet Ihnen die UKV - Union Krankenversicherung AG die Möglichkeit einer pauschalen Erhöhung ohne erneute Gesundheitsprüfung. Sie können Ihr versichertes Krankentagegeld erstmals in dem auf den Ablauf von 3 Versicherungsjahren folgenden Kalenderjahr und danach alle 3 Jahre um durchschnittlich ca. 3 % erhöhen, wobei Ihr tatsächliches Nettoeinkommen nicht überschritten werden darf. Als Maßstab der prozentualen Anpassung dient die durchschnittliche Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Eine Minderung des Einkommens ist der UKV - Union Krankenversicherung AG unverzüglich mitzuteilen.

Leistung bei Arbeitslosigkeit?

Wenn während einer laufenden Erkrankung Arbeitslosigkeit eintritt, leistet die Krankentagegeldversicherung für maximal 3 weitere Monate.

Sollten Sie arbeitslos werden, ohne Anspruch auf Leistungen der Agentur für Arbeit zu haben, verlängert sich Ihr Anspruchszeitraum auf 6 Monate. Dann endet die Versicherung.

Wird das Krankentagegeld auch dann gezahlt, wenn der Versicherte wegen eines erkrankten Kindes nicht arbeiten kann?

Nein, es besteht aber in diesem Fall eine Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung.

Bedingungen für den Anspruch auf Freistellung und Krankengeld durch Ihre gesetzliche Krankenkasse:

Nach § 45 SGB V hat ein Versicherter Anspruch auf Krankengeld von der Krankenkasse, wenn:
  • das Kind jünger als 12 Jahre ist
  • keine andere im Haushalt lebende Person das Kind betreuen kann
  • eine ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit der Betreuung vorliegt
Außerdem müssen sowohl der betreuende Elternteil als auch das Kind bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sein.

Leistet der Versicherer außerhalb der gesetzlichen Mutterschutzfristen bei Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Schwangerschaft?

Ja, der Tarif leistet bei vollständiger Arbeitsunfähigkeit aufgrund von schwangerschaftsbedingter Krankheiten und Fehlgeburten.

Die UKV - Union Krankenversicherung AG zahlt bei Entbindung eines Kindes für die Dauer einer stationären Unterbringung das vereinbarte Krankentagegeld, mindestens aber eine einmalige Pauschale in Höhe des 10-fachen Tagegeldsatzes.

Aufgrund der Gesetzesänderung zum 01.04.2017 leistet der Tarif den vereinbarten Tagessatz nun auch während der Mutterschutzfristen. Die Änderung des § 192 Satz 5 des VVG gilt auch rückwirkend für alle Altverträge.



Gilt der Versicherungsschutz weltweit?

Während vorübergehender Auslandsaufenthalte leistet der Tarif das vereinbarte Krankentagegeld europaweit, für eine über die Karenzzeit von 42 Tagen hinausgehende stationäre Krankenhausbehandlung. Diese Leistung gilt auch während außereuropäischer Aufenthalte von max. 2 Monaten Dauer.

Das vereinbarte Krankentagegeld wird bezahlt, wenn Sie sich an Ihrem Wohnort aufhalten. Es wird ebenfalls bezahlt, wenn Sie im Bundesgebiet stationär in einem Krankenhaus aufgenommen wurden und der medizinische Befund eine Verlegung in den Wohnort ausschließt. Das Krankentagegeld wird nicht bezahlt, wenn Sie Ihren Wohnort nach Eintritt der Erkrankung verlassen, um z. B. in den Urlaub zu fahren.

Besteht eine Mindestversicherungsdauer?

Ja, die Mindestversicherungsdauer beträgt 2 Versicherungsjahre. Das erste Versicherungsjahr endet am 31.12. des Beginnjahres. Nach Ablauf der Mindestversicherungsdauer verlängert sich der Vertrag um jeweils ein weiteres Jahr.

Sicher versichert? Verzichtet der Versicherer auf sein ordentliches Kündigungsrecht?

Nein, wenn Sie frühzeitig und oft Leistungen in Anspruch nehmen, kann Ihnen der Versicherer in den ersten 36 Monaten kündigen.

Die UKV-Union Krankenversicherung a. G. verzichtet innerhalb der ersten 3 Jahre nicht auf das ordentliche Kündigungsrecht.  Nach Ablauf der 3 Jahre sind Sie sicher versichert.



Wann können Sie den Vertrag wieder kündigen?

Sie können das Versicherungsverhältnis zum Ende eines jeden Versicherungsjahres, frühestens aber zum Ablauf der vereinbarten Mindestversicherungsdauer kündigen.



Was passiert, wenn Sie Ihre gesetzliche Krankenkasse wechseln?

Wenn Sie von einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse zu einer anderen deutschen Krankenkasse wechseln, hat dies keine Auswirkung auf Ihren Versicherungsschutz.

Was passiert, wenn sich Ihr Versicherungsstatus bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ändert, z.B. von pflichtversichert auf freiwillig versichert oder von einer Familienmitversicherung auf einen eigenständigen Versicherungsschutz?

Eine Statusänderung hat keinen Einfluss auf Ihren Versicherungsschutz. Egal ob Sie pflicht- oder freiwillig versichert sind oder ob Sie mitversichertes Familienmitglied sind oder über eine eigene Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse verfügen, diese Änderungen haben keinen Einfluss auf die Zusatzversicherung.



Was passiert, wenn Sie Ihre gesetzliche Krankenversicherungsmitgliedschaft komplett kündigen, weil Sie z.B. ins Ausland ziehen oder sich ganz privat krankenversichern?

Die Beendigung Ihrer Mitgliedschaft in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung ist dem Versicherer umgehend zu melden. Sie haben dann ein zweimonatiges Sonderkündigungsrecht.



Wie lange dauert die besondere Wartezeit für Leistungserstattungen?

Die allgemeine Wartezeit für Krankentagegeldleistungen beträgt 3 Monate.

Um im Notfall trotzdem an der Seite des Versicherten zu stehen, verzichtet die Union bei Unfällen auf die Einhaltung der allgemeinen Wartezeit, damit Ihr Krankentagegeld nach Ablauf der vereinbarten Frist von z.B. 42 Tagen unmittelbar zur Verfügung steht.

Die besondere Wartezeit beträgt 8 Monate. Sie gilt für Psychotherapie und Entbindung.

Kann der Erlass der Wartezeiten beantragt werden?

Die allgemeine Wartezeit für Krankentagegeldleistungen beträgt 3 Monate.

Um im Notfall trotzdem an der Seite des Versicherten zu stehen, verzichtet die Union bei Unfällen auf die Einhaltung der allgemeinen Wartezeit, damit Ihr Krankentagegeld nach Ablauf der vereinbarten Frist von z.B. 42 Tagen unmittelbar zur Verfügung steht.

Die besondere Wartezeit beträgt 8 Monate. Sie gilt für Psychotherapie und Entbindung.



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