In diesem Tarif können angestellte und selbstständige Ärzte und Zahnärzte ihr Krankentagegeld versichern. Wenn für Sie als Arbeitnehmer nach 43 Tagen die Lohnfortzahlung durch Ihren Arbeitgeber endet, dann können Sie mit dem Tarif Hallesche MKT die entstehende Versorgungslücke absichern.
Da Selbstständige keine Lohnfortzahlung erhalten, ist für diesen Personenkreis eine Absicherung schon zu einem früheren Zeitpunkt wichtig und im Tarif Hallesche KT bereits ab dem 15. Tag möglich.
Der Tarif erhält seine Bezeichnung in Abhängigkeit vom vereinbarten Leistungsbeginn:
Im Tarif Hallesche MKT 15 (nur für Selbstständige) erhalten Sie das Krankentagegeld ab dem 15. Tag der Arbeitsunfähigkeit, im Tarif Hallesche MKT 43 (für Angestellte und Selbstständige) ab dem 43. Tag usw.
Karenzzeit
Für Angestellte besteht im Tarif Hallesche MKT je nach vereinbartem Leistungsbeginn ab dem ab dem 43., 64., 92., 183., 274. oder 365. Tag der Arbeitsunfähigkeit ein Anspruch auf Krankentagegeld.
Für Selbstständige besteht je nach vereinbartem Leistungsbeginn ab dem 15., 22., 29., 43., 64., 92., 183., 274. oder 365. Tag der Arbeitsunfähigkeit ein Anspruch auf Krankentagegeld.
Höhe des Krankentagegelds
Ihr zu versicherndes Krankentagegeld darf zusammen mit dem Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung und eventuellen anderen Krankentagegeldern Ihr durchschnittliches monatliches Nettoeinkommen der letzten zwölf Monate nicht übersteigen.
Der maximale Tagessatz für den jeweiligen Karenztag beträgt 500 EUR. Für Neu-Selbstständige gilt innerhalb der ersten drei Jahre nach Existenzgründung ein maximaler Tagessatz von 300 EUR, für Praxisvertreter 150 EUR.
Kalkulation
Der Tarif ist mit Alterungsrückstellungen kalkuliert, sodass keine automatischen jährlichen oder nach Beitragsgruppen gestaffelten Beitragserhöhungen vorgesehen sind. Beitragsanpassungen aufgrund veränderter Rahmenbedingungen sind dennoch möglich.
Teilweise Arbeitsunfähigkeit
Es wird kein Krankentagegeld ausgezahlt, wenn lediglich eine teilweise Arbeitsunfähigkeit besteht.
Leistung bei Arbeitslosigkeit
Wenn Sie zum Zeitpunkt des Eintritts der Arbeitslosigkeit bereits arbeitsunfähig sind, erhalten Sie für maximal drei weitere Monate Leistungen aus dem Tarif Hallesche MKT.
Sollten Sie arbeitslos werden, ohne Anspruch auf Leistungen der Agentur für Arbeit zu haben, so verlängert sich Ihr Anspruchszeitraum auf neun Monate. Dauert die Arbeitslosigkeit länger, wird nach Ablauf der neun Monate bis zum Ende der Arbeitsunfähigkeit, längstens aber für drei weitere Monate, 50 % des versicherten Tagegeldes bezahlt. Endet dann die Leistungspflicht, endet auch der Vertrag.
Reha-Maßnahmen
Der Tarif Hallesche MKT leistet für stationäre Behandlungen in einem Sanatorium oder Rehabilitationsmaßnahmen, wenn der medizinische Befund eine solche begründet und eine vierwöchige Arbeitsunfähigkeit unmittelbar vorausgegangen ist.
Außerdem leistet der Tarif für drei Wochen einer medizinisch notwendigen Anschlussheilbehandlung, welche innerhalb von 28 Tagen nach einer stationären Akutbehandlung beginnen muss, wenn der Versicherer die Maßnahme vorher schriftlich zugesagt hat.
Erhöhung des Krankentagegelds ohne Gesundheitsprüfung
Sie können innerhalb von zwei Monaten nach Gehaltsänderung Ihr bisher versichertes Krankentagegeld im Verhältnis zur Einkommenssteigerung ohne Gesundheitsprüfung erhöhen. Nach Ablauf der zweimonatigen Frist können Sie Ihr bisher versichertes Krankentagegeld nur mit einer neuen Gesundheitsprüfung erhöhen.
Krankheitstage zusammenzählen
Wird innerhalb von sechs Monaten nach Ende einer Arbeitsunfähigkeit eine erneute Arbeitsunfähigkeit infolge derselben Krankheit oder Unfallfolge ärztlich festgestellt, so werden für Angestellte die in den letzten zwölf Monaten vor Beginn der erneuten Arbeitsunfähigkeit nachgewiesenen Arbeitsunfähigkeitszeiten bei der Ermittlung ihres Anspruchs zusammengerechnet.
Sie müssen die Spanne der vereinbarten Karenzzeit wegen derselben Erkrankung also innerhalb von zwölf Monaten nur einmal ableisten.
Bei Selbstständigen werden die Krankheitstage nicht zusammengerechnet. Jede Arbeitsunfähigkeit wird für sich betrachtet. Sie erhalten bei jeder neuen Arbeitsunfähigkeit eine Zahlung, sobald Sie jeweils länger als die vereinbarte Karenzzeit krankgeschrieben waren.
Kündigungsverzicht
Die Hallesche verzichtet im Tarif MKT bei GKV-Versicherten auf das ordentliche Kündigungsrecht.
Der Versicherer hat also innerhalb der ersten drei Jahre keine Möglichkeit, den Vertrag nach einem Leistungsfall zu kündigen.
Wartezeit
Für den Tarif Hallesche MKT besteht eine allgemeine Wartezeit von drei Monaten.
Der Tarif Hallesche MKT ist für den Kundenkreis der Ärzte und Zahnärzte insofern vorteilhaft, als bei einem Wechsel von einem Angestelltenverhältnis in die Selbstständigkeit der Tarif beibehalten werden kann.
Eine Verkürzung der Karenzzeit wäre innerhalb des Tarifs möglich – und das sogar ohne Gesundheitsprüfung und Wartezeit.
Die Antragsprüfung für den Tarif Hallesche MKT erfolgt unter sehr strengen Richtlinien. Aufgrund des Gesundheitszustands kann es zu einer Ablehnung des Antrags kommen.
Der Tarif eignet sich daher v. a. für Kunden ohne Vorerkrankungen. Wird dieses Kriterium erfüllt, können GKV-Versicherte von dem unstrittigen Vorteil dieses Tarifs, dem Verzicht des Versicherers auf das ordentliche Kündigungsrecht, profitieren.