Entscheidungshilfen Hallesche KT Krankentagegeld-Zusatzversicherung - Unsere Empfehlung
 
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Entscheidungshilfen Hallesche KT Krankentagegeld Zusatzversicherung - Unsere Empfehlung


In diesem Tarif können Arbeitnehmer und Selbstständige ihr Krankentagegeld versichern. Wenn für Sie als Arbeitnehmer nach 43 Tagen die Lohnfortzahlung durch Ihren Arbeitgeber endet, dann können Sie mit dem Tarif Hallesche KT die entstehende Versorgungslücke absichern.


Da Selbstständige keine Lohnfortzahlung erhalten, ist für diesen Personenkreis eine Absicherung schon zu einem früheren Zeitpunkt wichtig und im Tarif Hallesche KT bereits ab dem 22. Tag möglich.


Der Tarif erhält seine Bezeichnung in Abhängigkeit vom vereinbarten Leistungsbeginn:
Im Tarif Hallesche KT 22 (nur für Selbstständige) erhalten Sie das Krankentagegeld ab dem 22. Tag der Arbeitsunfähigkeit, im Tarif Hallesche KT 43 (für Angestellte und Selbstständige) ab dem 43. Tag usw.


Karenzzeit
Für Angestellte besteht im Tarif Hallesche KT je nach vereinbartem Leistungsbeginn ab dem ab dem 43., 64., 92., 183., 274. oder 365. Tag der Arbeitsunfähigkeit ein Anspruch auf Krankentagegeld.


Für Selbstständige besteht je nach vereinbartem Leistungsbeginn ab dem 22., 29., 43., 64., 92., 183., 274. oder 365. Tag der Arbeitsunfähigkeit ein Anspruch auf Krankentagegeld.


Höhe des Krankentagegelds
Ihr zu versicherndes Krankentagegeld darf zusammen mit dem Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung und eventuellen anderen Krankentagegeldern Ihr durchschnittliches monatliches Nettoeinkommen der letzten zwölf Monate nicht übersteigen.


Der maximale Tagessatz für den jeweiligen Karenztag beträgt für GKV-Pflichtversicherte 20 EUR, für GKV-Freiwilligversicherte und Selbstständige 300 EUR. Für Neu-Selbstständige gilt innerhalb der ersten drei Jahre nach Existenzgründung ein maximaler Tagessatz von 150 EUR.


Kalkulation
Der Tarif ist mit Alterungsrückstellungen kalkuliert, sodass keine automatischen jährlichen oder nach Beitragsgruppen gestaffelten Beitragserhöhungen vorgesehen sind. Beitragsanpassungen aufgrund veränderter Rahmenbedingungen sind dennoch möglich.


Teilweise Arbeitsunfähigkeit
Es wird kein Krankentagegeld ausgezahlt, wenn lediglich eine teilweise Arbeitsunfähigkeit besteht.


Leistung bei Arbeitslosigkeit
Wenn Sie zum Zeitpunkt des Eintritts der Arbeitslosigkeit bereits arbeitsunfähig sind, erhalten Sie für maximal drei weitere Monate Leistungen aus dem Tarif Hallesche KT.


Sollten Sie arbeitslos werden, ohne Anspruch auf Leistungen der Agentur für Arbeit zu haben, so verlängert sich Ihr Anspruchszeitraum auf neun Monate.


Dauert die Arbeitslosigkeit länger, wird nach Ablauf der neun Monate bis zum Ende der Arbeitsunfähigkeit, längstens aber für drei weitere Monate, 50 % des versicherten Tagegeldes bezahlt. Endet dann die Leistungspflicht, endet auch der Vertrag.


Reha-Maßnahmen
Der Tarif Hallesche KT leistet für stationäre Behandlungen in einem Sanatorium oder Rehabilitationsmaßnahmen, wenn der medizinische Befund eine solche begründet und eine vierwöchige Arbeitsunfähigkeit unmittelbar vorausgegangen ist. Außerdem leistet der Tarif für drei Wochen einer medizinisch notwendigen Anschlussheilbehandlung, welche innerhalb von 28 Tagen nach einer stationären Akutbehandlung beginnen muss, wenn der Versicherer die Maßnahme vorher schriftlich zugesagt hat.


Erhöhung des Krankentagegelds ohne Gesundheitsprüfung
Sie können innerhalb von zwei Monaten nach Gehaltsänderung Ihr bisher versichertes Krankentagegeld im Verhältnis zur Einkommenssteigerung ohne Gesundheitsprüfung erhöhen. Nach Ablauf der zweimonatigen Frist können Sie Ihr bisher versichertes Krankentagegeld nur mit einer neuen Gesundheitsprüfung erhöhen.


Krankheitstage zusammenzählen
Wird innerhalb von sechs Monaten nach Ende einer Arbeitsunfähigkeit eine erneute Arbeitsunfähigkeit infolge derselben Krankheit oder Unfallfolge ärztlich festgestellt, so werden die in den letzten zwölf Monaten vor Beginn der erneuten Arbeitsunfähigkeit nachgewiesenen Arbeitsunfähigkeitszeiten bei der Ermittlung Ihres Anspruchs zusammengerechnet. Sie müssen die Spanne der vereinbarten Karenzzeit wegen derselben Erkrankung also innerhalb von zwölf Monaten nur einmal ableisten.


Kündigungsverzicht
Die Hallesche verzichtet im Tarif KT für GKV-Versicherte auf das ordentliche Kündigungsrecht.
Der Versicherer hat also innerhalb der ersten drei Jahre keine Möglichkeit, den Vertrag nach einem Leistungsfall zu kündigen.


Wartezeit
Für den Tarif Hallesche KT besteht eine allgemeine Wartezeit von drei Monaten.


Fazit

Die Antragsprüfung für den Tarif Hallesche KT erfolgt unter sehr strengen Richtlinien. Sowohl aufgrund des Gesundheitszustands als auch aufgrund der ausgeübten beruflichen Tätigkeit kann es zu einer Ablehnung des Antrags kommen.


Der Tarif eignet sich daher v. a. für Kunden ohne Vorerkrankungen, die zudem einen Beruf ausüben, der mit einem geringen Krankheitsrisiko verbunden ist. Werden diese Kriterien erfüllt, können GKV-Versicherte von dem unstrittigen Vorteil dieses Tarifs, dem Verzicht des Versicherers auf das ordentliche Kündigungsrecht, profitieren.




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