Entscheidungshilfen Barmenia TM+ Krankentagegeld-Zusatzversicherung - Unsere Empfehlung
 
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Entscheidungshilfen Barmenia TM+ Krankentagegeld Zusatzversicherung - Unsere Empfehlung


In diesem Tarif können angestellte und selbstständige Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte ihr Krankentagegeld versichern. Wenn für Sie als Arbeitnehmer nach 43 Tagen die Lohnfortzahlung durch Ihren Arbeitgeber endet, dann können Sie mit dem Tarif Barmenia TM+ die entstehende Versorgungslücke absichern.


Da Selbstständige keine Lohnfortzahlung erhalten, ist für diesen Personenkreis eine Absicherung schon zu einem früheren Zeitpunkt wichtig und im Tarif Barmenia TM+ bereits ab dem 4. Tag möglich.


Der Tarif erhält seine Bezeichnung in Abhängigkeit von der vereinbarten Karenzzeit:
Im Tarif Barmenia TM3+ (nur für Selbstständige) erhalten Sie das Krankentagegeld ab dem 4. Tag der Arbeitsunfähigkeit, im Tarif Barmenia TM42+ (für Angestellte und Selbstständige) ab dem 43. Tag usw.


Karenzzeit
Für Angestellte besteht im Tarif Barmenia TM+ je nach vereinbartem Leistungsbeginn ab dem ab dem 43., 64., 85., 92., 106., 127., 183., 274. oder 365. Tag der Arbeitsunfähigkeit ein Anspruch auf Krankentagegeld.


Für Selbstständige besteht je nach vereinbartem Leistungsbeginn ab dem 4., 8., 15., 22., 29., 43., 64., 85., 92., 106., 127., 183., 274. oder 365. Tag der Arbeitsunfähigkeit ein Anspruch auf Krankentagegeld.


Höhe des Krankentagegelds
Ihr zu versicherndes Krankentagegeld darf zusammen mit dem Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung und eventuellen anderen Krankentagegeldern Ihr durchschnittliches monatliches Nettoeinkommen der letzten zwölf Monate nicht übersteigen.


Der maximale Tagessatz für den jeweiligen Karenztag beträgt für Angestellte 500 EUR (Tarife TM42+ bis TM364+). Für Selbstständige beträgt der maximale Tagessatz zwischen 100 EUR (TM3+) und 600 EUR (ab TM42+).


Für Neu-Selbstständige gelten innerhalb der ersten zwei Jahre nach Existenzgründung keine besonderen Höchstgrenzen für die Tagessätze.


Kalkulation
Der Tarif ist mit Alterungsrückstellungen kalkuliert, sodass keine automatischen jährlichen oder nach Beitragsgruppen gestaffelten Beitragserhöhungen vorgesehen sind. Beitragsanpassungen aufgrund veränderter Rahmenbedingungen sind dennoch möglich.


Teilweise Arbeitsunfähigkeit
Es wird kein Krankentagegeld ausgezahlt, wenn lediglich eine teilweise Arbeitsunfähigkeit besteht.


Leistung bei Arbeitslosigkeit
Wenn Sie zum Zeitpunkt des Eintritts der Arbeitslosigkeit bereits arbeitsunfähig sind, erhalten Sie für maximal drei weitere Monate Leistungen aus dem Tarif Barmenia TM+.


Sollten Sie arbeitslos werden, ohne Anspruch auf Leistungen der Agentur für Arbeit zu haben, so verlängert sich Ihr Anspruchszeitraum auf sechs Monate. Dann endet die Versicherung.


Reha-Maßnahmen
Der Tarif Barmenia TM+ leistet während Kur- und Sanatoriumsbehandlungen sowie Rehabilitationsmaßnahmen, wenn vor dem Beginn der Behandlung eine ununterbrochene Arbeitsunfähigkeit von mindestens zwei Wochen bestanden hat.


Erhöhung des Krankentagegelds ohne Gesundheitsprüfung
Sie können innerhalb von zwei Monaten ab der Gehaltsänderung Ihr bisher versichertes Krankentagegeld im Verhältnis zur Einkommenssteigerung ohne Gesundheitsprüfung erhöhen.


Nach Ablauf der zweimonatigen Frist können Sie Ihr bisher versichertes Krankentagegeld nur mit einer neuen Gesundheitsprüfung erhöhen.


Krankheitstage zusammenzählen
Wird innerhalb von sechs Monaten nach Ende einer Arbeitsunfähigkeit eine erneute Arbeitsunfähigkeit infolge derselben Krankheit oder Unfallfolge ärztlich festgestellt, so werden die in den letzten zwölf Monaten vor Beginn der erneuten Arbeitsunfähigkeit nachgewiesenen Arbeitsunfähigkeitszeiten bei der Ermittlung Ihres Anspruchs zusammengerechnet.


Sie müssen die Spanne der vereinbarten Karenzzeit wegen derselben Erkrankung also innerhalb von zwölf Monaten nur einmal ableisten.


Kündigungsverzicht
Die Barmenia verzichtet im Tarif TM+ auf das ordentliche Kündigungsrecht.
Der Versicherer hat also innerhalb der ersten drei Jahre keine Möglichkeit, den Vertrag nach einem Leistungsfall zu kündigen.


Wartezeit
Für den Tarif Barmenia TM+ besteht eine allgemeine Wartezeit von drei Monaten.


Fazit

Der Tarif Barmenia TM+ ist für den Kundenkreis der Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte insofern vorteilhaft, als bei einem Wechsel von einem Angestelltenverhältnis in die Selbstständigkeit der Tarif beibehalten werden kann.


Eine Verkürzung der Karenzzeit wäre innerhalb des Tarifs möglich – und das sogar ohne Gesundheitsprüfung und Wartezeit.


Die Antragsprüfung für den Tarif Barmenia TM+ erfolgt unter sehr strengen Richtlinien.


Der Tarif eignet sich daher v. a. für Kunden ohne Vorerkrankungen. Wer diese Kriterien erfüllt, kann von dem unstrittigen Vorteil dieses Tarifs, dem Verzicht des Versicherers auf das ordentliche Kündigungsrecht, profitieren.


Ein weiterer Pluspunkt des Tarifs ist, dass Sie das Krankentagegeld ohne Gesundheitsprüfung unabhängig von der Höhe des versicherten Tagessatzes erhöhen können.




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