ARAG Versicherung 11 |
vollstationäre Aufnahme | |
3 Monate, keine bei Unfall | |
Konstante Beiträge im Alter? | Konstant, da mit Alterssparanteil |
KHTG bei Schwangerschaft? | Ja |
Begleitpersonen? | Nein |
max. Tagessatz? | 150 EUR |
Erhöhung Tagessatz? | Ja |
Verzicht auf Anzeigepflicht Krankenhausaufenthalt? | Ja |
Teilstationäre Behandlung? | Nein |
Privatklinik? | Ja |
Stationäre Psychotherapie? | Ja, mit vorheriger Zusage |
Stationäre Kur? | Nein |
Gemischte Heilanstalten? | Ja, aber nur nach vorheriger Zusage |
Mindestversicherungsdauer | 2 Versicherungsjahre |
Kündigungsfristen | 3 Monate |
Wechsel GKV | Keine Auswirkung |
Weltweiter Versicherungsschutz? | Ja |
Tarife mit Gesundheitsfragen? | Ja, 6 Fragen |
Kinder unter 18? | Ja |
Sicher versichert? | Ja |
Gesundheitsfragen | Ja, Gesundheitsfragen |
Leistungsanspruch ab? | 3 Monate, Verzicht bei Unfall |
Leistungsanspruch ab? | 8 Monate, nur für Psychotherapie u. Entbindung |
Wir haben in unserem Onlinerechner den Tarif der ARAG Versicherung verschiedenen hochwertigen Top-Tarifen anderer Anbieter gegenüber gestellt. Da wir als freier Makler an keine Gesellschaften gebunden sind, haben wir einen umfangreichen Vergleich durchgeführt. Auf diese unabhängigen Empfehlungen zur Krankenhaustagegeld Zusatzversicherung der ARAG Versicherung können Sie bauen.
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Ihr Anspruch auf Krankenhaustagegeld in Höhe von !%tagessatzkhtg%! EUR pro Tag besteht für jeden Tag, an dem Sie vollstationär
aufgenommen werden.
Aufnahme- und Entlassungstag werden zusammengerechnet und zählen als ein Tag.
Ja, die Wartezeit beträgt grundsätzlich 3 Monate, nur für psychotherapeutische Behandlungen und Entbindung sind es 8 Monate. Um im Notfall trotzdem an der Seite des Versicherten zu stehen, verzichtet die ARAG bei Unfällen auf die Einhaltung der allgemeinen Wartezeit, sodass die jeweiligen Tarifleistungen im Falle eines Unfalls sofort nach Versicherungsbeginn zur Verfügung stehen.
Der Tarif ist mit Alterungsrückstellungen kalkuliert, sodass für Erwachsene keine automatischen jährlichen oder nach Beitragsgruppen gestaffelten Beitragserhöhungen vorgesehen sind.
Beitragsanpassungen aufgrund veränderter Rahmenbedingungen sind dennoch möglich.
Ja, aus dem Tarif ARAG 11 erhalten Sie Leistungen, wenn Sie für die Entbindung oder generell im Rahmen der Schwangerschaft vollstationär im Krankenhaus aufgenommen werden. Dies gilt auch bei Risiko-Mehrlingsschwangerschaft, rechtmäßigem Schwangerschaftsabbruch und Fehlgeburt.
Wenn Sie ambulant in einem Krankenhaus entbinden und das Krankenhaus nach wenigen Stunden wieder verlassen, so gilt dies als teilstationärer Aufenthalt und es erfolgt keine tarifliche Leistung.
Nein, Kosten für Begleitpersonen werden nicht übernommen.
Der maximale Tagessatz beträgt für Kinder 50 EUR und für Erwachsene 150 EUR.
Ja, eine Erhöhung des Krankenhaustagegeldes ist im Tarif ARAG 11 grundsätzlich möglich, ist aber immer mit einer neuen Gesundheitsprüfung verbunden.
Kundenfreundliche Regelung:
Auf die Pflicht zur Anzeige einer Krankenhausbehandlung innerhalb von 10 Tagen wird generell verzichtet, nur bei stationärer Psychotherapie und Behandlungen in gemischten Heilanstalten ist der Aufenthalt der ARAG vor der stationären Aufnahme mitzuteilen.
Auch wenn Sie durch diese Regelung von der Meldepflicht befreit sind, sollten Sie im eigenen Interesse jede geplante Krankenhausbehandlung, die keine Notfallaufnahme ist, rechtzeitig vor ihrem Antritt anzeigen, damit der Versicherer eine verbindliche Leistungszusage erteilen kann.
Aufenthalte in reinen Geburtshäusern sind immer rechtzeitig vorher anzumelden, da diese nicht zu den im Bundesregister für Krankenhäuser aufgeführten Kliniken gehören und deshalb eine Zusage des Versicherers notwendig machen.
Die ARAG Krankenversicherungs-AG benötigt benötigt eine Bescheinigung, die folgende Punkte beinhaltet:
Nein, der Tarif ARAG 11 leistet nicht für teilstationäre Behandlung.
Ja, der Tarif ARAG 11 leistet auch bei Unterbringung in einer Privatklinik.
Ja, die versicherten Leistungen werden bei medizinischer Notwendigkeit auch bei stationärer Psychotherapie tarifgemäß erbracht. Vor der stationären Aufnahme sollten Sie die ARAG kontaktieren, um die Zusage einzuholen.
Nein, der Tarif leistet nicht während einer stationären Kur.
Ja, der Tarif ARAG 11 leistet zwar bei Behandlungen in gemischten Heilanstalten, eine schriftliche Zusage der ARAG vor der Aufnahme ist jedoch notwendig.
Die Mindestversicherungsdauer beträgt zwei Versicherungsjahre. Im Anschluss verlängert sich der Vertrag um jeweils ein weiteres Jahr.
Der Versicherungsnehmer kann das Versicherungsverhältnis zum Ende eines jeden Versicherungsjahres ( VJ ), frühestens aber zum Ablauf einer vereinbarten Vertragsdauer von bis zu zwei Jahren, mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Das Versicherungsjahr fällt mit dem Kalenderjahr zusammen.
Wenn Sie von einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse zu einer anderen deutschen Krankenkasse wechseln, hat dies keine Auswirkung auf Ihren Versicherungsschutz.
Eine Statusänderung hat keinen Einfluss auf Ihren Versicherungsschutz. Egal ob Sie pflicht- oder freiwillig versichert sind oder ob Sie mitversichertes Familienmitglied sind oder über eine eigene Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse verfügen, diese Änderungen haben keinen Einfluss auf die Zusatzversicherung.
Die Beendigung Ihrer Mitgliedschaft in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung ist dem Versicherer umgehend zu melden. Sie haben dann ein zweimonatiges Sonderkündigungsrecht.
Ja, wenn Sie während eines Auslandsaufenthalts von maximal drei Monaten im außereuropäischen Ausland stationär behandelt werden müssen, leistet die Versicherung während Ihres Krankenhausaufenthalts. Wenn Sie nach drei Monaten noch nicht transportfähig sind, wird die Leistung so lange weiter gezahlt, bis Sie den Rücktransport antreten können. Im europäischen Ausland leistet die Versicherung, so wie in Deutschland, ohne zeitliche Begrenzung.
Hinsichtlich der Anzahl der Gesundheitsfragen liegt die ARAG mit sechs Fragen im mittleren Bereich. Es gibt einige Versicherer, die weniger Gesundheitsfragen stellen, die DKV verzichtet sogar ganz darauf.
Ja, auch Kinder unter 18 Jahren können in dieser Versicherung allein versichert werden.
Ja, auch wenn Sie frühzeitig und oft Leistungen in Anspruch nehmen, kann Ihnen der Versicherer nicht kündigen.
Wenn Sie sich für den Antrag interessieren können Sie sich vorab hier die Gesundheitsfragen ARAG ansehen.
Die allgemeine Wartezeit beträgt drei Monate.
Um im Notfall trotzdem an der Seite des Versicherten zu stehen, verzichtet die ARAG bei Unfällen auf die Einhaltung der allgemeinen Wartezeit, sodass die jeweiligen Tarifleistungen sofort nach Versicherungsbeginn zur Verfügung stehen, sofern ein Unfall eintritt.
Ja, der Wartezeiterlass durch ein ärztliches Zeugnis ist möglich.
Es ist das Formular der ARAG zu verwenden. Die Kosten für die umfassende ärztliche Untersuchung, inkl. Blut- und Laborwerten betragen ca. 120 EUR und sind in jedem Fall vom Antragsteller zu tragen, ungeachtet dessen, ob Ihr Antrag später angenommen wird oder nicht. Bitte setzten Sie diese Summe ins Verhältnis zu den Monatsbeiträgen die Sie sonst innerhalb der dreimonatigen Wartezeit entrichten.