Vandalismus nach Einbruch
Vandalismus liegt vor, wenn jemand nach dem Einbrechen oder Einsteigen in die versicherte Wohnung Sachen vorsätzlich beschädigt oder zerstört. Das gilt auch bei Beraubung innerhalb der versicherten Wohnung.
Wenn sich also jemand in die versicherte Wohnung einschleicht oder verborgen hält und danach Schäden durch Vandalismus anrichtet besteht hierfür kein Versicherungsschutz.
Auch nach einem versuchten Einbruch oder einer versuchten Beraubung angerichtete Vandalismusschäden werden nicht erstattet. Auch für Schäden durch Vandalismus außerhalb der versicherten Wohnung (z.B. im Hotelzimmer) besteht kein Versicherungsschutz.
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