Brand; Blitzschlag; Explosion - Lexikon Hausratversicherung
 
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Brand; Blitzschlag; Explosion

Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und das sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag.


Blitzschlag ist das unmittelbare Auftreffen eines Blitzes auf Sachen. Kurzschluss- und Überspannungsschäden an elektrischen Einrichtungen sind nur versichert, wenn der Blitz unmittelbar auf das Gebäude trifft, in dem sich die versicherten Sachen befinden.


Explosion ist eine auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen oder Dämpfen beruhende, plötzlich verlaufende Kraftäußerung.


Der Versicherungsschutz gegen Brand, Blitzschlag, Explosion und Implosion erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf


  • Sengschäden, außer wenn sie durch Brand entstanden sind;

  • Kurzschluss- und Überspannungsschäden an elektrischen Einrichtungen, wenn der Blitz nicht das Gebäude getroffen hat, in dem sich versicherte Sachen befinden. Versichert hingegen sind diese Schäden, wenn sie Folge eines Brandes, einer Explosion oder einer Implosion sind.


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