Rohrbruch, Frost
Schäden durch Rohrbruch oder Frost, z.B. Frostschäden an sanitären Anlagen und leitungswasserführenden Installationen sind versichert.
Auch Frost- und sonstige Bruchschäden an deren Zu- und Ableitungsrohren die der Versicherungsnehmer als Mieter oder Wohnungseigentümer auf seine Kosten beschafft oder übernommen hat und für die er nach Vereinbarung mit dem Vermieter oder der Wohnungseigentümergemeinschaft das Risiko trägt (Gefahrtragung).
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