Bausummenbegrenzung
In vielen Tarifen zur privaten Haftpflichtversicherung ist die BauherrenHaftpflichtversicherung für kleinere An- und Umbauarbeiten beitragsfreier Versicherungsbestandteil.
In diesem Fall gelten aber bestimmte Höchstsummen bis zu deren Grenze Bauvorhaben mitversichert sind. Wird diese Bausumme überschritten, entfällt die Mitversicherung komplett so dass dann keinerlei Leistung erbracht wird.
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