Gesetzliche Rentenversicherung - Studenten
 
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Studenten

Studenten, die nebenbei arbeiten müssen Beiträge zur Rentenversicherung zahlen. Von der Versicherungspflicht befreit sind Studenten, die:

  • ein durch die Studienordnung vorgeschriebenes Praktikum absolvieren,
  • bereits am 30.09.1996 eine bis dahin versicherungsfreie Beschäftigung ausgeübt und den Job nicht gewechselt haben,
  • im Laufe des Jahres nicht mehr als 2 Monate oder 50 Arbeitstage beschäftigt sind,
  • regelmäßig arbeiten, deren wöchentliche Arbeitszeit jedoch 15 Stunden nicht übersteigt und die monatlich nicht mehr als 325 EUR verdienen. Dabei werden mehrere geringfügige Jobs zusammengerechnet.

Versicherungspflichtige Studenten teilen sich die Beiträge zur Rentenversicherung mit ihrem Arbeitgeber bzw. bei einem regelmäßigen Verdienst bis zu 325 EUR trägt der Arbeitgeber den Rentenbeitrag allein.

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