Gesetzliche Rentenversicherung - selbstständige Handwerker
 
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selbstständige Handwerker

Selbstständige Handwerker zahlen von ihrem Einkommen einen Regelbeitrag. Sie können auf Antrag jedoch auch Beiträge zahlen, die ihrem tatsächlichen Einkommen entsprechen. Jungunternehmer brauchen in den ersten drei Kalenderjahren nur den halben Regelbeitrag bezahlen. Handwerker, die mindestens 18 Jahre lang Pflichtbeiträge gezahlt haben, können sich von der Versicherungspflicht befreien lassen. Mit dem Austritt aus der gesetzlichen Rentenversicherung verlieren sie allerdings auch den Schutz für Berufs- und Erwerbsunfähigkeit.

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