gesetzliche Krankenversicherung - Familienversicherte
 
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Familienversicherte

Beitragsfrei versichert sind Ehegatten, Kinder und auch die Lebenspartner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft , wenn


  • der Wohnsitz in Deutschland liegt,
  • keine eigene GKV oder PKV Mitgliedschaft besteht,
  • und das Gesamteinkommen des Familienversicherten unter einem siebtel der mtl. Bezugsgröße liegt ( 2004 wären dies weniger als 345,- € mtl.)

Kinder sind versichert, solange sie


  • das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
  • das 23. Lebensjahr nicht vollendet haben und nicht erwerbstätig sind,
  • das 25. Lebensjahr nicht vollendet haben und sich noch in der Schulausbildung befinden.

Der Anspruch auf beitragsfreie Familienversicherung ist für ein Kind ausgeschlossen, wenn folgende Konstellation zutrifft:


Der mit dem Kind verwandte Ehegatte ( Patchworkfamilie ) des Versicherten ist Mitglied einer PKV, sein Gesamteinkommen übersteigt die JAEG, und sein Gesamteinkommen ist zudem höher als das Gesamteinkommen des gesetzlich versicherten Mitglieds.


Wo ist das Kind versichert? M
a
n
n
PKV (Einkommen über JAE-Grenze) PKV (Einkommen unter JAE-Grenze, z.B. selbständig) GKV (Versicherungs-pflicht) GKV (freiwillige Mitgliedschaft, Einkommen über JAE-Grenze) GKV (freiwillige Mitgliedschaft, Einkommen unter JAE-Grenze, z.B. selbständig)
Frau            
PKV (Einkommen über JAE-Grenze)   Kind in PKV des Mannes oder der Frau. Kind in PKV des Mannes oder der Frau. Kind in PKV der Frau oder gegen eigenen Beitrag in GKV des Mannes (keine beitragsfreie Mitversicherung, da ihre Einkünfte höher sind als die des GKV-Mitglieds). Kind in PKV der Frau oder beitragsfrei in GKV des Mannes, wenn sein Einkommen höher ist als das der Frau. Kind in PKV der Frau oder gegen eigenen Beitrag in GKV des Mannes (keine beitragsfreie Mitversicherung, da Frau nicht in der GKV, über JAE-Grenze und höheres Einkommen als Mann).
PKV (Einkommen unter JAE-Grenze, z.B. selbständig)   Kind in PKV des Mannes oder der Frau. Kind in PKV des Mannes oder der Frau. Kind beitragsfrei in GKV des Mannes oder gegen Beitrag in der PKV der Frau. Kind beitragsfrei in GKV des Mannes,da sie unter der JAE-Grenze liegt. Möglich: PKV gegen Beitrag. Kind beitragsfrei in GKV des Mannes, da sie unter JAE-Grenze liegt. Möglich: PKV gegen Beitrag.
GKV (Versicherungs-
pflicht)
  Kind in PKV des Mannes oder gegen eigenen Beitrag in GKV der Frau. Kind beitragsfrei in GKV der Frau oder gegen Beitrag in der PKV des Mannes. Kind beitragsfrei in einer der beiden Kassen (Wahlfreiheit). Kind beitragsfrei in einer der beiden Kassen (Wahlfreiheit). Kind beitragsfrei in einer der beiden Kassen (Wahlfreiheit).
GKV (freiwillige Mitgliedschaft, Einkommen über JAE-Grenze)   Kind in PKV des Mannes oder in GKV der Frau. Wenn sein Einkommen höher ist als das der Frau, wird auch in der GKV Beitrag fällig; ist sein Einkommen niedriger: beitragsfreie Mitversicherung. Kind beitragsfrei in GKV der Frau oder gegen Beitrag in der PKV des Mannes Kind beitragsfrei in einer der beiden Kassen (Wahlfreiheit). Kind beitragsfrei in einer der beiden Kassen (Wahlfreiheit). Kind beitragsfrei in einer der beiden Kassen (Wahlfreiheit).
GKV (freiwillige Mitgliedschaft, Einkommen unter JAE-Grenze, z.B. selbständig)   Kind in PKV des Mannes oder gegen eigenen Beitrag in GKV der Frau. Kind beitragsfrei in GKV der Frau, da er unter JAE-Grenze liegt. Möglich: PKV gegen Beiträge Kind beitragsfrei in einer der beiden Kassen (Wahlfreiheit). Kind beitragsfrei in einer der beiden Kassen (Wahlfreiheit). Kind beitragsfrei in einer der beiden Kassen (Wahlfreiheit).