Versicherung zum Neuwert oder Zeitwert
Abweichend von der Gleitenden Neuwertversicherung können auch der Neuwert oder der Zeitwert als Versicherungswert vereinbart werden. Der Neuwert ist der ortsübliche Neubauwert des Gebäudes.
Hierzu gehören auch Architektengebühren sowie sonstige Konstruktions- und Planungskosten. Der Zeitwert errechnet sich aus dem Neuwert abzüglich der Wertminderung durch Alter und Abnutzung.
Zurück zur Lexikon Startseite