Kündigung - Lexikon Wohngebäudeversicherung
 
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Gebäudeversicherungsverträge kündigen

Will man einen Versicherungsvertrag einer Gebäudeversicherung richtig kündigen, sind einige Dinge zu beachten.


Bei der Wohngebäudeversicherung ist eine Kündigung wegen Beitragserhöhung nicht möglich. Ordentliche Kündigung und Kündigung im Schadensfall sind nur möglich, wenn das Haus schuldenfrei ist (beglaubigter Grundbuchauszug) oder der Versicherungsnehmer eine Einwilligung der Gläubiger vorlegen kann.


So kündigen Sie richtig:


Art der
Kündigung
Kündigungstermin Frist
Ordentliche Kündigung ist möglich
  • zum Vertragsende,
  • danach jährlich zum Ende des Versicherungsjahres
  • Verträge, die länger als 5 Jahre laufen:
    • zum Ende des 5. Versicherungsjahres
    • danach jährlich zum Ende des Versicherungsjahres
3 Monate

1 Monat bei Ver-
trägen, die vor 1993 in den neuen Bundesländern abgeschlossen wurden.
Kündigung im Schadens-
fall
  • mit sofortiger Wirkung** oder mit Wirkung zum Ende des Versicherungsjahres, wenn ein versicherter Schaden eingetreten ist
Innerhalb eines Monats ab Leistung oder Ablehnung.


** Bei Kündigung mit sofortiger Wirkung besteht kein Anspruch auf Erstattung des anteiligen Beitrags, deshalb besser zum Ende des Versicherungsjahres kündigen.



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