Guten Tag zusammen,
Ich habe eine Frage zwecks des folgendem Vermerks bei den Bedingungen der DFV Zahnschutz 90 Premium.
Wir ersetzen u. a. keine Aufwendungen
- für die erstmalige Versorgung von bereits vor Vertragsabschluss erkrankten, fehlenden oder noch nicht dauerhaft ersetzten Zähnen,
Bedeutet dies, dass ein bereits vor Vertragsabschluss (vor 2-10 Jahren) behandelter Zahn, der eine Füllung und/oder Wurzelbehandlung bekam, von einer zukünftigen Versicherungserstattung (z.b. durch Einsatz einer Brücke oder Implanat) ausgeschlossen ist? Obwohl derzeit keine Behandlung angeraten und geplant ist?
Vielen Dank vorab und Grüße