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Fehlende Zähne mitversichern

BeitragVerfasst: 25. Feb 2016, 07:13
von Veit K.
Ich habe mal eine Frage.
In Ihrer Darstellung lese ich immer wieder „fehlende Zähn mitversichern“. Was genau bedeutet das eigentlich?
Ich habe eine Zahnlücke und die Versicherung bezahlt mir dafür einen Zahnersatz, also z. B. ein Implantat??

Das kann doch gar nicht sein – das rechnet sich doch gar nicht für die Versicherung!!

Veit

Re: Fehlende Zähne mitversichern

BeitragVerfasst: 25. Feb 2016, 14:43
von Britta
Hallo Veit,
doch, genau so geht das:
Ich bin bei der DKV versichert und genau für den von Dir geschilderten Fall habe ich eine Erstattung bekommen. :D
Britta

Re: Fehlende Zähne mitversichern

BeitragVerfasst: 29. Feb 2016, 09:05
von Ulrike Reinhardt
Sehr geehrter Veit,

Ein fehlender Zahn ist noch lange keine Grund keine Zahnzusatzversicherung abzuschließen. Viele Versicherer haben in ihren Tarifen Möglichkeiten geschaffen, dass der Kunde auch einen, zwei oder mehr fehlende Zähne mitversichern kann. Somit wird dem Versicherungsnehmer die Chance geboten, die Lücken in seinem Gebiss behandeln zu lassen.

Es gibt zwei Möglichkeiten, fehlende Zähne in einer Zahnzusatzversicherung mitzuversichern:

1. Sie zahlen für jeden fehlenden, nicht ersetzten Zahn einen zusätzlichen Beitrag.
Mit diesem Risikoeinschlussbeitrag werden die bestehenden Zahnlücken schnell und unkompliziert mitversichert, ohne dass die in den Anfangsjahren zur Verfügung stehenden Erstattungsleistungen eingeschränkt werden. Der Mehrbeitrag ist während der gesamten Versicherungsdauer zu bezahlen, also auch dann, wenn die heute noch fehlenden Zähne später ersetzt sind.

2. Sie stimmen einer individuellen Leistungsstaffel zu.
Das bedeutet: Die Höhe der Erstattungsleistung hängt in den Anfangsjahren davon ab, wie viele fehlende, nicht ersetzte Zähne Sie haben. Mit dieser Leistungsstaffel wird die zur Verfügung stehende Erstattungsleistung also in den ersten Jahren eingeschränkt.


Grundsätzlich gilt, dass Maßnahmen, die bereits vor Versicherungsbeginn geplant oder angeraten waren, nicht unter den Versicherungsschutz fallen. Dies gilt natürlich für den Zahnersatz, mit dem eine Zahnlücke geschlossen werden soll, wie für alle anderen zahnmedizinischen Maßnahmen gleichermaßen.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen auch gerne telefonisch zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrike Reinhardt