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Welche Erstattung bei Kunstofffüllung ?

BeitragVerfasst: 7. Dez 2015, 11:33
von XL II
Ich muss jetzt wahrscheinlich zum ersten Mal Leistungen meiner Zahnzusatzversicherung Janitos dental plus in Anspruch nehmen.
Mit welcher Erstattung kann ich für Kunststofffüllungen rechnen?
XL II

Re: Welche Erstattung bei Kunstofffüllung ?

BeitragVerfasst: 7. Dez 2015, 14:32
von Ulrike Reinhardt
Sehr geehrte(r) XL II,

gerne bin ich Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Frage behilflich.

Aus dem Tarif Janitos dental plus werden für Kunststofffüllungen an bleibenden Zähnen 80 - 90 % des Rechnungsbetrages erstattet. 80 % Erstattung erfolgen, wenn kein Anspruch auf einen Kassenbonus besteht. Sobald Sie durch Ihr Bonusheft jährliche zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen aus den fünf vorangegangenen Jahren nachweisen können, erhöht sich der Erstattungsanteil auf 85 %, bei zehnjährigem Bonusheftnachweis auf 90 %. Die Anzahl der erstattungsfähigen Kunststofffüllungen ist nicht begrenzt. Die Füllungen sind nach den Gebührenordnungsziffern 2060, 2080, 2100 und 2120 der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abzurechnen und werden bis zum Höchstsatz erstattet.

Bitte berücksichtigen Sie, dass im Tarif Janitos dental plus nach Versicherungsbeginn eine Wartezeit von acht Monaten besteht. Im Anschluss können Sie Leistungen für Zahnersatzmaßnahmen – dazu zählen bei der Janitos auch die Kunststofffüllungen - in Anspruch nehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrike Reinhardt