Hi!
Auch ich habe hierzu eine Frage. Ich möchte meine Zahnzusatzversicherung bei der HanseMerkur abschließen, alle wichtigen Fragen habe ich für mich soweit abgeklopft.
Nun aber ist für mich etwas unklar, was ich an fehlenden Zähnen angeben sollte. Folgende Situation herrscht in meinem Mund : Unten links fehlen Zahn Nr. 35 und 37. Die Zahnlücke vorn ist abgedeckt durch eine Brücke (auch wenn sie noch mit dem provisorischen Kleber festgemacht ist, der seit über 3 Jahren so gut hält, dass die Brücke bislang bombenfest sitzt). Der hintere fehlende Backenzahn ist nicht ersetzt, er war aber auch der Abschluss der Zahnreihe, d.h. nach der Brücke, die ja mit der abgedeckten Zahnlücke insgesamt 3 Zähne umfasst, kommt hinten nichts mehr und ich habe nicht vor, diesen fehlenden Zahn irgendwann mal ersetzen zu lassen.
Rechts unten ist es so - ich erinnere mich nur dunkel - ,dass es wohl mal eine Zahnlücke gab (ich weiß das echt nicht mehr so genau, es ist verdammt lange her), diese aber durch einen vorrückenden Zahn mit der Zeit "zugewachsen" ist. Die beiden (nun) benachbarten Zähne sind inzwischen mit einer gemeinsamen Doppelkrone versorgt. Da ist also definitiv keine Lücke (mehr).
Ich habe nun versucht, mich im Netz schlau zu machen. So wie ich das sehe, muss ich bei der HanseMerkur somit keinen fehlenden Zahn angeben. Oder irre ich da?
Im Standardantrag mit den Gesundheitsfragen steht drin: "vollständiger Lückenschluss, Weisheits- und Milchzähne gelten nicht als fehlende Zähne".
Dunkle Grüße
Melle