Sehr geehrter Serukow,
zunächst einmal bitte ich um Entschuldigung für die verspätete Beantwortung Ihrer Frage.
Verschiedene Dinge in Ihrer Anfrage sind nicht ganz klar, aber ich werde dennoch versuchen, Antworten zu finden.
Zunächst einmal wäre es wichtig zu klären, wie viele Zähne tatsächlich fehlen.
Im Tarif Württembergische ZE 90 können
bis zu vier Zahnlücken für die zukünftige Versorgung mit Zahnersatz mitversichert werden. Sie schrieben "4-6 Zähne fehlend", daher sind Sie in diesem Tarif nicht versicherbar, wenn sie mehr als vier fehlende Zähne haben.
Unter der Voraussetzung, dass Sie
vier fehlende Zähne haben gilt folgende Summenbegrenzung in den Anfangsjahren:
- 1.000 EUR Erstattungsbetrag in den ersten 24 Monaten
- 2.000 EUR Erstattungsbetrag in den ersten 48 Monaten
- 3.000 EUR Erstattungsbetrag in den ersten 72 Monaten
- 4.000 EUR Erstattungsbetrag in den ersten 96 Monaten
Die Begrenzungen entfallen bei dem Behandlungsbedarf, der nachweislich auf einen nach Versicherungsbeginn eingetretenen Unfall zurückzuführen ist.
Ab wann die Leistungen ohne Begrenzung zur Verfügung stehen, zeigt auch die Zahnstaffel der Württembergischen, die wir Ihnen unter
Zahnstaffel_Württembergischegerne zur Verfügung stellen.
Die Zusatzfrage ist mir insofern nicht klar, als auch im Tarif Württembergische ZE90
keine Wartezeit besteht. Leistungen für Zahnersatzmaßnahmen werden aus dem Tarifbausteinen ZE90 erbracht, wenn bei bestehendem Versicherungsschutz med. notwendige Zahnersatzmaßnahmen für bei Vertragsabschluss vorhandene Zähne oder dauerhaften Zahnersatz
erstmals angeraten oder durchgeführt werden.
Wenn Sie schreiben, dass Zahnersatz so oder so her müsse, ist gerade der letzte Satz von entscheidender Bedeutung:
Sollte bereits eine zahnmedizinische Maßnahme geplant, angeraten oder sogar dokumentiert sein, erhalten Sie
keine Leistung aus einer Zahnzusatzversicherung der Württembergischen und auch nicht aus den meisten Tarifen anderer Versicherer.
Es wäre unter diesen Umständen sinnvoll, wenn Sie sich telefonisch mit uns in Verbindung setzen, damit wir die Einzelheiten (beispielsweise auch die genaue Anzahl der fehlenden Zähne) klären können, um dann gemeinsam anschließend einen Tarif zu finden, der Ihren Bedürfnissen entspricht.
Mit freundlichen Grüßen
Lars Meinhold