von Lars Meinhold » 23. Mai 2016, 12:14
Sehr geehrte butterblume74,
gerne bin ich Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Frage behilflich.
Die Tatsache, ob bereits ein Heil- und Kostenplan erstellt wurde, ist in Ihrem Fall nicht entscheidend.
Wichtig ist, ob die geplante Behandlung bereits in Ihrer Patientenakte notiert ist. Ist dies der Fall, erhalten Sie keine Leistungen vom Versicherer.
Auch wenn im Antrag keine Gesundheitsfragen gestellt werden, bedeutet dies nicht, dass der Versicherer automatisch auch Maßnahmen erstattet, die vor Versicherungsbeginn angeraten, geplant oder beim Zahnarzt dokumentiert wurden.
Derartige Maßnahmen sind generell nicht mitversichert.
Beim ersten Leistungsfall wird sich der Versicherer schriftlich bei Ihrem Zahnarzt melden. Mit der Arztanfrage wird dann nachträglich geklärt, ob der Behandlungsbedarf bereits vor Vertragsabschluss bestanden hat. Da die meisten Versicherer im Rahmen der Antragsformalitäten auch eine Schweigepflichtentbindung für behandelnde Ärzte verlangen, kann der Zahnarzt die entsprechenden Auskünfte auch erteilen.
Unabhängig von der geplanten Maßnahme bietet es sich natürlich an, dennoch eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen, um Vorsorge für zukünftige Maßnahmen zu treffen, die noch nicht angeraten sind.
Dies könnte trotz der laufenden Behandlung auch zeitnah geschehen, da viele Versicherer einen Leistungsausschluss (direkt oder indirekt) für laufenden Behandlungen vereinbaren.
Bitte setzen Sie sich dazu oder für weitere Fragen auch gerne telefonisch mit uns in Verbindung.
Mit freundlichen Grüßen
Lars Meinhold
Nutzen Sie unseren umfangreichen Zahnzusatzversicherung Onlinerechner.
Bei der Klärung weiterer Fragen sind wir Ihnen auch gerne persönlich behilflich.
Sie erreichen unsere Mitarbeiter montags bis freitags in der Zeit von 8.00 Uhr bis 19.30 Uhr
unter der für Sie gebührenfreien Rufnummer 0800 / 980 980 -1.