Unterstützungskasse - Umsatzsteuer
Bei einer Unterstützungskasse besteht für die Verwaltung der Versorgung Umsatzsteuerpflicht, soweit die Kasse selbst die Verwaltungsaufgaben durchführt (BMF 18.12.1997). Die Gebühren der Unterstützungskasse verstehen sich deshalb zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
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