Unterstützungskasse - Besteuerung beim Arbeitnehmer
Während der Anwartschaftsphase hat die Versorgungszusage über eine Unterstützungskasse (rückgedeckt oder nicht) keinerlei steuerliche Auswirkung auf den Versorgungsberechtigten. Dies liegt daran, dass er - formal - keinen Rechtsanspruch auf die Leistungen hat.
Damit findet eine voll nachgelagerte Besteuerung im Leistungsbezug statt, die oft für den Versorgungsberechtigten große Vorteile hat.
Entsprechendes gilt übrigens auch für die Sozialversicherungsbeiträge: siehe Sozialversicherung - Beitragspflicht im Versorgungsbezug.
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