Stufenplan - Kapitalertragsteuer
Für die Direktversicherung, die einem Stufenplan unterlegt ist, gelten die üblichen Bestimmungen zur Kapitalertragsteuer in der Lebensversicherung.
Um die fünfjährige Mindestbeitragszahlung sicherzustellen, ist die erste Zusagestufe auf 5 Jahre ausgelegt. Vertragsunterbrechungen werden als steuerunschädlich gewertet, wenn sie aus wirtschaftlichen Gründen erfolgen, und wenn innerhalb von zwei Jahren die Beitragszahlung wieder aufgenommen wird.
Falls die rechnungsmäßigen und außerrechnungsmäßigen Zinsen steuerpflichtig werden, betrifft die Steuerpflicht je nach Gestaltung des Bezugsrechts den Arbeitgeber und den Arbeitnehmer. Eine vom Versicherer abgeführte Kapitalertragsteuer kann entsprechend anteilig gegen die jeweilige Steuerschuld angerechnet werden. Ein Freistellungsauftrag für die Kapitalertragsteuerabführung wirkt entsprechend anteilig.
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