Stufenplan - Sicht des Arbeitnehmers
Der Stufenplan, wenn er vor dem 01.01.2005 abgeschlossen wurde, hatte wesentliche Vorteile der Direktversicherung:
- Versicherungsschutz von Beginn an;
- Steuerfreier Zufluss aller Kapitalleistungen aus der Versicherung (außer evtl. Kapitalertragsteuer, falls die Versicherung nicht steuerfrei gestaltet wurde);
- Ertragsanteilbesteuerung aller Rentenleistungen aus der Versicherung (siehe Besteuerung beim Arbeitnehmer - Leistungen)
- Pauschalbesteuerung der Beiträge (siehe Besteuerung beim Arbeitnehmer - Beiträge)
Es gelten die gesetzlich unverfallbaren Anwartschaften für die zugesagten Versorgungsstufen; für die Sicherheit dieser Versorgungsleistungen tritt die gesetzliche Insolvenzsicherung ein.
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